9981/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.02.2012
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

BMJ-Pr7000/0349-Pr 1/2011


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 10131/J-NR/2011

Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Susanne Winter und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Ermittlungen gegen Mag. Dietmar Steiner“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 3:

Nein. Das Verfahren wurde mit Verfügung vom 29. September 2011 gemäß § 190 Z 1 StPO mangels Vorliegens eines ausreichenden Anfangsverdachts eingestellt. Gemäß § 194 Abs. 3 StPO wurde der Rechtsschutzbeauftragte von der Einstellung des Verfahrens in Kenntnis gesetzt; ein Antrag auf Fortführung des Verfahrens unterblieb.

Zu 4 und 5:

Die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) übertrug das Verfahren mit Verfügung vom 21. September 2011 an die Staatsanwaltschaft Wien.


Zu 6:

Ich ersuche um Verständnis, dass ich von der Beantwortung abstrakter Rechtsfragen Abstand nehme, weil diese nicht Gegenstand des Interpellationsrechtes sind.

 

Wien,    . Februar 2012

 

 

 

Dr. Beatrix Karl