9981/AB XXIV. GP
Eingelangt am 10.02.2012
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
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BMJ-Pr7000/0349-Pr 1/2011 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 10131/J-NR/2011
Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Susanne Winter und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Ermittlungen gegen Mag. Dietmar Steiner“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 3:
Nein. Das Verfahren wurde mit Verfügung vom 29. September 2011 gemäß § 190 Z 1 StPO mangels Vorliegens eines ausreichenden Anfangsverdachts eingestellt. Gemäß § 194 Abs. 3 StPO wurde der Rechtsschutzbeauftragte von der Einstellung des Verfahrens in Kenntnis gesetzt; ein Antrag auf Fortführung des Verfahrens unterblieb.
Zu 4 und 5:
Die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) übertrug das Verfahren mit Verfügung vom 21. September 2011 an die Staatsanwaltschaft Wien.
Zu 6:
Ich ersuche um Verständnis, dass ich von der Beantwortung abstrakter Rechtsfragen Abstand nehme, weil diese nicht Gegenstand des Interpellationsrechtes sind.
Wien, . Februar 2012
Dr. Beatrix Karl