9985/AB XXIV. GP
Eingelangt am
10.02.2012
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
Wien, am 9. Februar 2012
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0408-IK/1a/2011
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 10107/J betreffend „Kinderrechte-Monitoring“, welche die Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen am 12. Dezember 2011 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend ist für die Koordination der Staatenberichte an den Kinderrechteausschuss der Vereinten Nationen zuständig. In dieser Funktion gewinnt mein Ressort einen umfassenden Überblick über die im Berichtszeitraum gesetzten Schritte der Bundesregierung, aber auch einzelner Bundesländer, zur weiteren Umsetzung der Kinderrechtekonvention. Da die Staatenberichte zur Umsetzung der gesamten Konvention und speziell zu den vom Kinderrechteausschuss im Zuge des Prüfungsprozesses abgegebenen Empfehlungen Auskunft geben müssen, entsteht ein umfassendes Bild sowohl über Umsetzungsmaßnahmen als auch über relevante Daten, die vom Ausschuss im Zuge der Prüfung abgefragt werden. Da im alle fünf Jahre stattfindenden Prüfprozess auch die NGOs gehört werden, kann von einer ausgewogenen Überprüfung der Situation von Kindern in Österreich ausgegangen werden.
Die Staatenberichte folgen den Anforderungen der Richtlinien der Vereinten Nationen für die Erstellung von Staatenberichten, die sich wiederum an den im Rahmen der Europäischen Grundrechteagentur ausgearbeiteten Indikatoren orientieren.
Für die koordinierende Tätigkeit ist in meinem Ressort eine Person zuständig. Da aber von allen für die Querschnittsmaterie der Konvention zuständigen Ressorts und den Bundesländern Stellungnahmen eingeholt werden und die für die jeweiligen Materien zuständigen Ressorts themenbezogenes Monitoring durchführen, kann nicht angegeben werden, wie viele Personen insgesamt damit beschäftigt sind.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Von meinem Ressort wird der Handlungsbedarf jener kinderrechtlich relevanten Bereiche erhoben, der im Kompetenzbereich meines Ressorts liegt. Dieser Handlungsbedarf wird im Dialog mit den relevanten Akteuren erarbeitet.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Das BVG-Kinderrechte ist eine Grundlage für die derzeit in Vorbereitung befindliche kinder-/jugendpolitische Strategie meines Ressorts. Kinder- und Jugendpolitik tangiert alle relevanten Gesellschaftsfelder in Österreich und kann nicht isoliert betrieben werden. Ziel der Kinder- und Jugendstrategie ist daher, auch in anderen Politikfeldern eine Sensibilisierung für die Situation junger Menschen zu erreichen, wozu ein regelmäßiger Dialog zwischen jungen Menschen und den relevanten Entscheidungsträger/inne/n beitragen soll. Gemeinsam mit den relevanten Bundesnetzwerken, wie etwa der Bundes-Jugendvertretung, der offenen Jugendarbeit, den Jugendinformationsstellen sowie mit Kindern und Jugendlichen selbst werden entsprechende Umsetzungsmaßnahmen entwickelt.