9989/AB XXIV. GP
Eingelangt am 10.02.2012
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . Februar 2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Der Abgeordnete zum Nationalrat Kunasek und weitere Abgeordnete haben am 12. Dezember 2011 unter der Nr. 10129/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Pflege von Bahndämmen gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 7:
Ø Sind die ÖBB verpflichtet, Bahndämme regelmäßig zu mähen bzw. zu pflegen?
Ø Wenn ja, wie genau sieht diese Verpflichtung aus?
Ø Wenn ja, wo ist diese Verpflichtung geregelt?
Ø Zu wie vielen Bahndammbränden kam es im Jahr 2011?
Ø Zu wie vielen Bahndammbränden kam es im Jahr 2010?
Ø Welche Kosten entstanden im Jahr 2011 durch Bahndammbrände?
Ø Welche Kosten entstanden im Jahr 2010 durch Bahndammbrände?
Das Eisenbahninfrastrukturunternehmen hat gemäß § 19 Abs. 1 EisbG die Eisenbahn unter Berücksichtigung der Sicherheit, der Ordnung und der Erfordernisse des Betriebes der Eisenbahn und des Verkehrs auf der Eisenbahn zu bauen, zu erhalten, zu ergänzen und nach Maßgabe der Rechtsvorschriften und entsprechend der dem EisbG erforderlichen Konzessionen, Genehmigungen und Bewilligungen zu betreiben und hat diesbezüglich die notwendigen Vorkehrungen zu treffen.
Zudem hat das Eisenbahnunternehmen gemäß § 19 Abs. 2 EisbG Vorkehrungen zu treffen, dass durch den Bau, Bestand oder Betrieb der Eisenbahn keine Schäden an öffentlichem und privatem Gut entstehen.
Die von Ihnen in diesem Zusammenhang angesprochenen Details fallen in die operative Zuständigkeit des ÖBB-Managements und nicht in meine Ingerenz. Diesbezüglich darf auf Artikel 52
B-VG und § 90 GOG des Nationalrates verwiesen werden.