9990/AB XXIV. GP
Eingelangt am 10.02.2012
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
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An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . Februar 2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Der Abgeordnete zum Nationalrat Dipl.-Ing. Deimek und weitere Abgeordnete haben am 12. Dezember 2011 unter der Nr. 10130/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Erteilung von Konzessionen nach dem Postmarktgesetz gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Ø Wer hat bislang eine Konzession nach dem PMG beantragt?
Ø Wann und in welchem Umfang wurde die Konzession jeweils beantragt?
Ø Wer hat ab welchen Zeitpunkt und mit welchem Umfang eine Konzession erhalten?
Ø Inwieweit wurden bei Erteilung der Konzession Auflagen erteilt?
Die angefragten Informationen sind unter http://www.rtr.at/de/post/Konzessionen abrufbar.
Zur Frage 5:
Ø Wie lange dauert es von dem Antrag auf Erteilung einer Konzession bis zur Entscheidung, ob diese erteilt wird?
Gemäß § 27 Abs.1 PMG wird eine Konzession auf schriftlichen Antrag durch die Regulierungsbehörde erteilt. Der Antrag auf Erteilung der Konzession hat Angaben über die Art des
Dienstes, das Versorgungsgebiet sowie die organisatorischen, finanziellen und technischen Voraussetzungen für den Betrieb durch den Antragsteller zu enthalten. Die Regulierungsbehörde hat binnen sechs Wochen über den Antrag zu entscheiden. Die Entscheidungsfrist beginnt, wenn die für die Erteilung der Konzession erforderlichen Unterlagen und Nachweise vom Antragsteller vollständig beigebracht wurden.
Zur Frage 6:
Ø Wie ist der Stand in Bezug auf den teilweise notwendigen Austausch von Hausbrieffachanlagen durch den Universaldienstbetreiber Österreichische Post AG?
Gemäß § 34 PMG sind die Hausbrieffachanlagen durch den Universaldienstbetreiber bis 31. Dezember 2012 auszutauschen. Weitere Informationen dazu sind unter http://www.hbfa-tausch.at/index.php abrufbar.