9991/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.02.2012
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

GZ. BMVIT-12.000/0022-I/PR3/2011    

DVR:0000175

 
An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 

Wien, am      . Februar 2012

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde haben am 12. Dezember 2011 unter der Nr. 10118/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend    Hotlines für hilfesuchende Menschen gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 8:

Ø  Welche Hotline bzw. Hotlines für hilfesuchende Menschen werden von Ihrem Ressort finanziert?

Ø  Gibt es für diese Hotlines Trägerorganisationen? Wenn ja, welche?

Ø  In welcher Höhe pro Jahr wird die Hotline/werden die Hotlines subventioniert?

Ø  Welche Zielgruppe soll die Hotline ansprechen?

Ø  Wie viele Menschen suchen pro Jahr über diese Hotline Rat und Hilfe?

Ø  Sind die BeraterInnen der Hotlines ehrenamtlich tätig oder gegen Entgelt beschäftigt?

Ø  Welche Maßnahmen zur Bekanntmachung der Hotline werden gesetzt?

Ø  Gibt es Bestrebungen von Seiten Ihres Ressorts neue bzw. zusätzliche Hotlines einzurichten?

Wenn ja, mit welcher Trägerorganisation?

Wenn ja, in welcher Höhe pro Jahr wird die Hotline subventioniert?

Wenn ja, welche Zielgruppe soll erfasst werden?

Wenn ja, zu welchen Zeiten wird die Hotline erreichbar sein?

 

In meinem Ressort sind keine Hotlines für hilfesuchende Menschen eingerichtet.

Zu den Fragen 9 bis 11:

Ø  Sind Ihnen Hotlines bekannt, die die Länder ohne direkte Bundesmittel finanzieren bzw. co-finanzieren? Wenn ja, welche?

Ø  Sind Ihnen Hotlines bekannt, die zur Gänze privat finanziert werden (inkl. kirchliche Einrichtungen)?

Ø  Sind Ihnen EU-weite Hotlines bekannt, die in Österreich umgesetzt wurden bzw. werden?

 

 

Darüber liegen keine Informationen vor.