9996/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.02.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

                                                                                            Wien, am 10. Februar 2012

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0416-IK/1a/2011

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 10144/J betreffend „Verwaltungskosten und Komplexität des "Kinderbetreuungsgeldes"“, welche die Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen am 14. Dezember 2011 an mich richteten, stelle ich eingangs fest, dass die in der Einleitung angeführte Behauptung, wonach "ein erheblicher Teil" der Mittel für das Kinderbetreuungsgeld "im Verwaltungssumpf" versickere, nicht den Tatsachen entspricht. Die Verwaltungskosten werden aus dem Budgetansatz 1/25318 finanziert. Somit steht der für 2012 vorgesehene Betrag von € 1.058.999.000 zur Gänze den Familien zur Verfügung.

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Die Zuverdienstgrenze hat nicht zuletzt eine wichtige Steuerungsfunktion für die Steigerung der Väterbeteiligung bei der Kinderbetreuung, weswegen ihre Abschaffung nicht angedacht ist.


Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Dies würde nach groben Berechnungen meines Ressorts rund € 270 Mio. jährlich kosten.

 

 

Antwort zu den Punkten 3 bis 5 der Anfrage:

 

Die Verwaltungskosten stellen sich wie folgt dar:

 

Jahr

Angewiesene Beträge in €

 

2002

5.088.000,00

 

2003

5.220.288,02

+ 2,60

2004

9.548.275,37

+ 82,90

2005

10.688.065,93

+ 11,94

2006

11.477.927,49

+ 7,39

2007

12.708.457,55

+ 10,72

2008

14.899.857,64

+ 17,24

2009

15.468.393,62

+ 3,82

2010

16.526.977,23

+ 6,84

 

In den Jahren 2002 und 2003 erfolgte eine pauschale Abrechnung. Seit 2004 erfolgt der Nachweis durch ein einheitliches Modell, welches Grundlage für den Kostenersatz ist. Eine weitere Aufschlüsselung des Verwaltungsaufwandes erfolgt nicht.

 

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Einleitend wird bemerkt, dass grundsätzlich nur so viel Informationsmaterial gedruckt wird, wie auch in absehbarer Zeit benötigt wird, sodass selbst dann, wenn keine gesetzlichen Änderungen erfolgen, ein jährlicher Nachdruck üblich ist. Seit dem Jahr 2002 wurden für Inserate und Broschüren zum Kinderbetreuungsgeld die in der nachstehenden Tabelle enthaltenen Beträge aufgewendet. Dazu ist festzuhalten, dass in manchen Broschüren bzw. Inseraten das Kinderbetreuungsgeld nur einen Teilaspekt darstellt und nicht eigens ausweisbar ist. Zudem sind


auch Kampagnen nicht vollständig auf den Anfragegegenstand sowie den tatsächlichen Schaltungszeitraum aufschlüsselbar, weswegen auf das Rechnungsdatum abzustellen ist. Aus all diesen Gründen sind die angeführten Zahlen nur eingeschränkt aussagekräftig.

 

 

Jahr

Kosten brutto

2002

49.274,17

2003

155.002,60

2004

662.871,32

2005

752.570,85

2006

146.938,77

2007

12.171,60

2008

745.259,10

2009

686.038,19

2010

312.910,71

2011

24.405,00

 

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Seitens meines Ressorts gibt es seit Jahren die Broschüren "Kinder brauchen Liebe und ..." sowie "Kinderbetreuungsgeld". Darüber hinaus erhält jede/r Antragsteller/in ein Mitteilungsschreiben gemäß § 27 Abs. 2 KBGG. Weiters wird dem Antragsformular ein Informationsblatt beigelegt. Die Kosten hiefür werden aus dem Budgetkapitel UG 25 "Familie und Jugend" getragen.

 

Die Broschüren "Kinder brauchen Liebe und…." sowie "Kinderbetreuungsgeld" können über den Broschürenversand des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend bestellt bzw. von der Homepage heruntergeladen werden.

 

Die Broschüre "Kinderbetreuungsgeld" wird auch allen Krankenkassen zur Verfügung gestellt. Die Broschüre "Kinder brauchen Liebe und…." wird weiters über die Mutter-Kind-Pass - Boxen verteilt.

 


 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Es erfolgte eine ressortinterne Verschiebung einer Planstelle für einen rechtskundigen Bediensteten zu Gunsten der Administration des KBG.

 

Im Bereich EDV des Kompetenzzentrums wurde ein Leiharbeiter aufgenommen.

 

Der nachhaltige Mehraufwand liegt jedoch nicht beim Kompetenzzentrum, sondern bei den administrierenden Sozialversicherungsträgern.

 

 

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

Unbeschadet der derzeitigen mangelnden Finanzierbarkeit wird dieses Ziel nicht zuletzt aus Gründen der Generationengerechtigkeit weiter verfolgt. Das Bestreben, nicht unmittelbar familienrelevante Leistungen aus dem FLAF auf die zuständigen Ressorts zu übertragen, ist ein wesentlicher Schritt, um mittelfristig die hiefür erforderlichen finanziellen Spielräume zu schaffen.