103/ABPR XXIV. GP
Eingelangt am 05.08.2013
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möglich.
Präsidentin des Nationalrates
Anfragebeantwortung
Der Abgeordnete Mag. Dr. Martin Graf hat am 6. Juni 2013 die schriftliche Anfrage (106/JPR) an die Präsidentin des Nationalrates betreffend "Sachverhaltsdarstellung gemäß § 78 StPO durch die Parlamentsdirektion" gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Es gab zwei Sachverhaltsdarstellungen gemäß § 78 StPO, wobei eine Sachverhaltsdarstellung sich gegen einen privaten Einschreiter richtete, eine weitere gegen eine Persönlichkeit des öffentlichen Lebens.
Zur Frage 3:
In einem Fall bezog sich der Verdacht auf das Vorliegen einer gefährlichen Drohung gegen die Präsidentin des Nationalrats, Abgeordnete des Nationalrats und Mitglieder des Bundesrats.
Im anderen Fall bezog sich der Verdacht auf eine gefährliche Drohung gegen den Nationalrat.
Zur Frage 4:
Nein
Zur Frage 5:
Erübrigt sich.
Zur Frage 6:
Nein.
Zur Frage 7:
Erübrigt sich.
Zu den Fragen 8 bis 10,15, 16 und 17:
Der Rechts,- Legislativ- und Wissenschaftliche Dienst als zuständige Organisationseinheit der Parlamentsdirektion hat den Sachverhalt geprüft.
Zur Frage 11:
Nein.
Zur Frage 12:
Erübrigt sich.
Zur Frage 13:
Nein.
Zur Frage 14:
Erübrigt sich.
Zur Frage 18:
Nein.
Zur Frage 19:
Erübrigt sich.
Zur Frage 20:
Nein.
Zur Frage 21:
Erübrigt sich.
Zu den Fragen 22 und 24:
Ich habe am 31.
Mai 2013 in einer E-Mail alle Abgeordneten, somit
auch den 2. und den
3. Präsidenten, von der Übermittlung einer Sachverhaltsdarstellung
betreffend Inhalte von Leserkommentaren auf „unzensuriert.at“
gemäß § 78 StPO durch die Parlamentsdirektion informiert.
Zur Frage 23:
Ein Verfahren wurde eingestellt, ein Verfahren läuft noch.