103/ABPR XXIV. GP

Eingelangt am 05.08.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Präsidentin des Nationalrates

Anfragebeantwortung

 

Der Abgeordnete Mag. Dr. Martin Graf hat am 6. Juni 2013 die schriftliche Anfrage (106/JPR) an die Präsidentin des Nationalrates betreffend "Sachverhaltsdarstellung gemäß § 78 StPO durch die Parlamentsdirektion" gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Es  gab  zwei  Sachverhaltsdarstellungen  gemäß §  78 StPO,  wobei  eine Sachverhaltsdarstellung sich gegen einen privaten  Einschreiter richtete, eine weitere gegen eine Persönlichkeit des öffentlichen Lebens.

Zur Frage 3:

In einem Fall bezog sich der Verdacht auf das Vorliegen einer gefährlichen Drohung gegen die Präsidentin des Nationalrats, Abgeordnete des Nationalrats und Mitglieder des Bundesrats.

Im anderen Fall bezog sich der Verdacht auf eine gefährliche Drohung gegen den Nationalrat.

 

Zur Frage 4:

Nein

 

Zur Frage 5:

Erübrigt sich.

Zur Frage 6:

Nein.


Zur Frage 7:

Erübrigt sich.

Zu den Fragen 8 bis 10,15, 16 und 17:

Der Rechts,- Legislativ- und Wissenschaftliche Dienst als zuständige Organisationseinheit der Parlamentsdirektion hat den Sachverhalt geprüft.

Zur Frage 11:

Nein.

Zur Frage 12:

Erübrigt sich.

Zur Frage 13:

Nein.

Zur Frage 14:

Erübrigt sich.

Zur Frage 18:

Nein.

 

 

Zur Frage 19:

Erübrigt sich.

 

 

Zur Frage 20:

Nein.

Zur Frage 21:

Erübrigt sich.

Zu den Fragen 22 und 24:

Ich  habe  am  31. Mai 2013  in  einer  E-Mail  alle  Abgeordneten,  somit  auch  den  2.  und  den
3. Präsidenten, von der Übermittlung einer Sachverhaltsdarstellung betreffend Inhalte von Leserkommentaren  auf  „unzensuriert.at“ gemäß § 78 StPO durch die Parlamentsdirektion informiert.

Zur Frage 23:

Ein Verfahren wurde eingestellt, ein Verfahren läuft noch.