115/ABPR XXIV. GP

Eingelangt am 05.08.2013
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Präsidentin des Nationalrates

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen, haben am 14. Juni 2013 die parlamentarische Anfrage 118/JPR betreffend Kurzzeitbeschäftigung von NAbg. Gabriele Binder- Maier an die Präsidentin des Nationalrates gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1

Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses war dies nicht absehbar. In meinem Büro kam es im Gefolge der Nationalratswahlen zu einem umfangreicheren Personalwechsel. Im Hinblick darauf war ich froh, auf eine derart qualifizierte Fachkraft zurückgreifen zu können. Der Dienstvertrag wurde für den Zeitraum 29. Oktober 2008 bis 31. Jänner 2009 abgeschlossen. Aufgrund eines entsprechenden Ersuchens der Bediensteten wurde der Vertrag mit Ablauf des 2. Dezember 2008 einverständlich gelöst.

Zu Frage 2

Frau Binder-Maier war im Ausmaß von 80% (32 Wochenstunden) beschäftigt.

Zu Frage 3

Dem in der Anfrage von ihnen zitierten Lebenslauf (https://iwww.parlament.gv.at/WWER/PAD 00118/index.shtml) ist zu entnehmen, dass zum fraglichen Zeitpunkt das von ihnen angeführte berufliche Beschäftigungsverhältnis nicht mehr bestand und die von ihnen angeführte politische Funktion nicht mehr ausgeübt wurde.

 

Zu den Fragen 4 und 5

Im Rahmen ihres Dienstvertrages wurde naturgemäß auch ein Entgelt vereinbart. Über die Höhe kann ich im Hinblick auf datenschutzrechtliche Bestimmungen keine Auskunft geben.


Zu Frage 6

Die Gehaltskosten von Frau Binder-Maier wurden - so wie die Gehaltskosten aller Bediensteten der Parlamentsdirektion einschließlich der MitarbeiterInnen der PräsidentInnenbüros - aus dem Personalbudget der Parlamentsdirektion bedeckt.