12/ABPR XXIV. GP

Eingelangt am 03.08.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Präsidentin des Nationalrats

Anfragebeantwortung

 

Wien, 28. Juli 2009

                                                                                                               GZ. 11020.0040/8-L1.1/2009

 

 

A N F R A G E B E A N T W O R T U N G

 

 

Die Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen haben am 11. Mai 2009 an die Präsidentin des Nationalrates die schriftliche Anfrage 9/JPR betreffend Zensur von parlamentarischen Materialien von der Homepage des Parlaments gestellt.

 

Diese Anfrage beantworte ich, auch unter Berücksichtigung der weiteren Anfragen 10 bis 20/JPR, wie folgt:

 

Allgemeine Anmerkungen zum parlamentarischen Interpellationsrecht im Hinblick auf den Datenschutz

Sämtliche parlamentarische Anfragen und Anfragebeantwortungen werden seit Beginn der XX. GP (15.1.1996) nicht nur in Papierform verteilt, sondern sind für jeden im Internet abrufbar. Seit 2003 werden Links auch elektronisch mittels Info-Mail jeweils an die MandatarInnen verteilt.

 

Dieser Service ist Teil des von mir und meinen Vorgängern eingeschlagenen Weges eines transparenten Parlaments. Die Informationen sind für MandatarInnen und BürgerInnen zugänglich.

 

Diese Transparenz kann aber mitunter in einem Spannungsfeld zum im Verfassungsrang stehenden Grundrecht auf Datenschutz (§ 1 Datenschutzgesetz 2000) stehen. Immer wieder fühlen sich Personen durch parlamentarische Anfragen in ihrem Recht auf Datenschutz verletzt und es gelangen Ersuchen um Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte an die Parlamentsdirektion.

 

Ich habe aus diesem Grund geeignete Veranlassungen getroffen, um berechtigte Anliegen im Hinblick auf das Grundrecht auf Datenschutz mit dem parlamentarischen Anfrage- und Kontrollrecht in Einklang zu bringen: Ausschließlich auf Grund von Ersuchen werden daher Anonymisierungen der Namen in den textinterpretierten Internetversionen der Anfragen vorgenommen, unter der Voraussetzung, dass nachvollziehbare Gründe dargelegt werden, weshalb im Einzelfall eine Verletzung des Grundrechts auf Datenschutz bestehen soll.

 

Die Anonymisierung geschieht in der Form, dass nur der erste Buchstabe des Familiennamens angeführt wird. Sämtliche textinterpretierte Dokumente werden mit dem Zusatz gekennzeichnet, dass Abweichungen vom Original möglich sind. Dadurch kann auch nicht der Eindruck entstehen, die Anfrage wäre in dieser Form eingebracht. Die Images werden aus dem Internet genommen und durch einen Hinweis auf die Auflage in der Nationalratskanzlei mit Einsichtsmöglichkeit ersetzt.

 

Die Kürzungen der Namen werden nachträglich auch in den Kurztiteln/Gegen-standsbezeichnungen, im Info-Mail und in den Stenographischen Protokollen (Verweis des Präsidenten/der Präsidentin bei Sitzungsbeginn hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen gemäß § 23 Absatz 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung) vorgenommen. Weiters wird in diesen Fällen der Anbieter der Internetsuchmaschine Google um Sperre der Seite ersucht, da ansonsten die Namen der Betroffenen trotz Anonymisierung der Internetdokumente über den Cache der Suchmaschine weiterhin monatelang abgefragt werden könnten.

 

Anfragen mit datenschutzrechtlich relevanten Inhalten werden selbstverständlich in unveränderter Form an das entsprechende Regierungsmitglied weitergeleitet. Ebenso wenig berührt von den Namenskürzungen sind die an die Klubs bzw. Mandatare verteilten authentischen Papierversionen.

 

Die Anonymisierung betraf bisher Anfragen von MandatarInnen der SPÖ und der FPÖ sowie Anfragebeantwortungen zu Anfragen von MandatarInnen der SPÖ, der FPÖ und der GRÜNEN. Insgesamt wurden seit 1996 in ca. 28 Fällen bei über 23.200 Anfragen und hiezu ergangenen Beantwortungen Namen gekürzt.

Die an mich gerichteten Anfragen 10 bis 20/JPR (XXIV. GP; FPÖ) wurden zwischenzeitig ebenfalls anonymisiert, da in diesen ältere Anfragen, die bereits einmal anonymisiert wurden,  neuerlich mit ausgeschriebenen Namensnennungen angeführt wurden.

Ausdrücklich möchte ich festhalten, dass die seit Jahren durchgeführte Form der Anonymisierung der Wahrung berechtigter Interessen von Rechten Dritter dient und in keiner Weise das parlamentarische Interpellationsrecht einschränkt. Ich werde daher auch weiterhin die Parlamentsdirektion beauftragen, im Sinne der festgelegten Richtlinien zu handeln.

 

Zu den Fragen 1 bis 72:

 

Die nachstehend angeführten Parlamentarischen Anfragen und Anfragebeantwortungen (Punkte A bis Q) wurden in der XXIII. GP auf Grund von Ersuchen von namentlich in diesen genannten Personen in der oben beschriebenen Art und Weise anonymisiert und sind in dieser Form jederzeit auf der Homepage des Parlaments abrufbar:

 

A)

Anfrage 654/J (XXIII.GP) vom 13.04.2007

(an den Bundesminister für Landesverteidigung)

B)

Anfragebeantwortung 660/AB (XXIII. GP) vom 13.04.2007

(durch den Bundesminister für Landesverteidigung)

C)

Anfrage 877/J (XXIII.GP) vom 31.05.2007

(an den Bundesminister für Landesverteidigung)

D)

Anfrage 2124/J (XXIII. GP) vom14.11.2007

(an den Bundesminister für Landesverteidigung)

E)

Anfragebeantwortung 2065/AB (XXIII. GP) vom 14.01.2008

(durch den Bundesminister für Landesverteidigung)

F)

Anfrage 2125/J (XXIII. GP) vom 14.11.2007

(an den Bundesminister für Inneres)

G)

Anfrage 3303/J (XXIII. GP) vom 16.01.2008

(an den Bundesminister für Landesverteidigung)

H)

Anfrage 3507/J (XXIII. GP) vom 01.02.2008

(an den Bundesminister für Landesverteidigung)

I)

Anfrage 3731/J (XXIII. GP) vom 05.03.2008

(an den Bundesminister für Landesverteidigung)


J)

Anfrage 4515/J (XXIII. GP) vom 05.06.2008

(an den Bundesminister für Landesverteidigung)

K)

Anfragebeantwortung 4384/AB (XXIII. GP) vom 14.07.2008

(durch den Bundesminister für Landesverteidigung)

L)

Anfrage 4536/J (XXIII. GP) vom 06.06.2008

(an die Bundesministerin für Justiz)

M)

Anfragebeantwortung 4405/AB (XXIII. GP) vom 16.07.2008

(durch die Bundesministerin für Justiz)

N)

Anfrage 4537/J (XXIII. GP) vom 06.06.2008

(an den Bundesminister für Inneres)

O)

Anfragebeantwortung 4562/AB (XXIII. GP) vom 06.08.2008

(durch die Bundesministerin für Inneres)

P)

Anfrage 4698/J (XXIII. GP) vom 07.07.2008

(an den Bundesminister für Landesverteidigung)

Q)

Anfragebeantwortung 4788/AB (XXIII. GP) vom 10.09.2008

(durch die Bundesministerin für Inneres)

 

 

Die nachstehend angeführten Parlamentarischen Anfragen und Anfragebeantwortungen (Punkte R bis S) wurden in der XXIV. GP auf Grund von Ersuchen von namentlich in diesen genannten Personen in der oben beschriebenen Art und Weise anonymisiert und sind in dieser Form jederzeit auf der Homepage des Parlaments abrufbar:

 

R)

Anfrage 589/J (XXIV. GP) vom 14.01.2009

(an den Bundesminister für Landesverteidigung)

S)

Anfragen 10 bis 20/JPR (XXIV. GP) vom 11.05.2009

(an die Präsidentin des Nationalrates)


Konkrete Anonymisierungen

Die oben angeführten Anonymisierungen wurden auf Grund folgender konkreter Ersuchen durchgeführt:

 

 

Anonymisierungsersuchen vom 16.06.2008

Die Anonymisierungen der unter H, J, K, L, M, N, O und P genannten Dokumente erfolgte auf ein schriftliches Ersuchen vom 16.06.2008 einer in diesen Dokumenten namentlich genannten Person. Die Person wurde von der Parlamentsdirektion über die Durchführung schriftlich verständigt.

 

Weiters hat diese Person am 24.06.2008 ein Schreiben an den Bundespräsidenten mit der Bitte gerichtet, dass er im Rahmen seiner Möglichkeiten helfen möge zu einer (verfassungs-) rechtskonformen Lösung der gegenständlichen Problematik beizutragen. Eine Kopie dieses Schreibens wurde von der Österreichischen Präsidentschaftskanzlei vom zuständigen Abteilungsleiter mit Schreiben vom 30.06.2008 an das Büro der Präsidentin des Nationalrates mit dem Ersuchen um Kenntnisnahme und geeignet erscheinende weitere Veranlassung übermittelt und von diesem an die Parlamentsdirektion weitergeleitet. Abgesehen von dieser zwischen Verwaltungsstellen durchaus üblichen Vorgangsweise sind mir keine weiteren Kontakte bekannt.

Im gesamten Ablauf gab es keine Interventionen.

Die anonymisierte Person ist mir nach meiner Erinnerung persönlich nicht bekannt.

 

Auf dem Schreiben der Präsidentschaftskanzlei befinden sich die Einlaufstempel meines Büros sowie der Parlamentsdirektion vom 1. Juli 2008 sowie der handschriftliche Zuweisungsvermerk „PD“ (= Parlamentsdirektion) und „L“ (= Bereich Legislative).

 

Es ist anzumerken, dass die unter H, J, K und P genannten Dokumente später nochmals hinsichtlich einer anderen Person (siehe nachstehende Ausführungen zum Anonymisierungs-ersuchen vom 27.08.2008) anonymisiert wurden, deren Familienname ebenfalls mit „D“ begann. In diesen Dokumenten lauten daher die Anonymisierungen letztendlich „D1“ und „D2“.

Anonymisierungsersuchen vom 27.08.2008

Die Anonymisierungen der unter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K und P genannten Dokumente erfolgten auf schriftlichen Antrag einer in diesen Dokumenten namentlich genannten Person vom 27.08.2008 an die Parlamentsdirektion.

Diesem Ersuchen ging eine tel. Auskunftserteilung seitens der Parlamentsdirektion voraus, dass ein schriftlich begründetes Ersuchen erforderlich sei. Die Person wurde über die erfolgte Durchführung von der Parlamentsdirektion telefonisch informiert.


In den Dokumenten H, J, K und P wurde der Familienname mit „D2“ abgekürzt (vergleiche oben).

Sonstige Kontakte sind mir nicht bekannt. Im gesamten Ablauf gab es keine Interventionen.

Die anonymisierte Person ist mir nach meiner Erinnerung persönlich nicht bekannt.

 

 

Anonymisierungsersuchen vom 11.09.2008

Die Anonymisierungen der unter Q genannten Anfragebeantwortung (namentliche Nennung eines Verbrechensopfers und ihres Gatten mit vollem Namen) erfolgten auf Betreiben des anfragenden Klubs und auf Ersuchen vom 11.09.2008 der in diesem Dokument Genannten an die Parlamentsdirektion sowie in Absprache mit dem Ministerium. Von einem schriftlichen begründeten Ersuchen  wurde in diesem Fall abgesehen.

Sonstige Kontakte sind mir nicht bekannt. Im gesamten Ablauf gab es keine Interventionen.

Die beiden anonymisierten Personen sind mir nach meiner Erinnerung persönlich nicht bekannt.

 

 

Anonymisierungsersuchen vom 19.03.2009

Die Anonymisierung des unter R genannten Dokuments (XXIV. GP) erfolgte auf schriftliches Ersuchen vom 19.03.2009 an die Parlamentsdirektion der selben Person, die bereits das Anonymisierungsersuchen vom 27.08.2008 gestellt hatte.

Die in weiterer Folge eingelangte Anfragebeantwortung 660/AB selbst enthielt keine Namensnennungen. In diesem Fall wurde auf Grund des bereits erwähnten Ansuchens vom 19.03.2009 auf der Homepage des Parlaments anstelle des Namens des Ansuchenden lediglich der Anfangsbuchstabe im Kurztitel angeführt.

 

Es gab außer einer telefonischen Auskunft der Parlamentsdirektion, dass für eine Anonymisierung ein neuerlicher schriftlicher und begründeter Antrag erforderlich sei und der nachfolgenden telefonischen Information dieser Person über die Durchführung durch die Parlamentsdirektion keinen Kontakt.

Sonstige Kontakte sind mir nicht bekannt. Im gesamten Ablauf gab es keine Interventionen.

Die anonymisierte Person ist mir nach meiner Erinnerung persönlich nicht bekannt.

 

 

Anonymisierungsersuchen vom 15. und 18.05.2009

Die Anonymisierungen der unter S genannten 11 Dokumente erfolgten auf Grund von Schreiben vom 15. und 18.05.2009 einer durch RA Dr. Ganzger vertretenen und in diesen Dokumenten namentlich genannten Person. Eines der Schreiben war an mich und das andere an den Zweiten Präsidenten des NR adressiert.


In den unter S genannten 11 Anfragen waren bereits einmal anonymisierte Parlamentarische Anfragen und Anfragebeantwortungen (siehe obige Anonymisierungsanträge vom 16.06.2008, 27.08.2008 und 19.03.2009) wieder mit voller Namensnennung der Betroffenen integriert wie folgt:

 

10/JPR (XXIV. GP) >  siehe P (4698/J XXIII. GP)

11/JPR (XXIV. GP) >  siehe H (3507/J XXIII. GP)

12/JPR (XXIV. GP) >  siehe G (3303/J XXIII. GP)

13/JPR (XXIV. GP) >  siehe R (589/J XXIV. GP)

14/JPR (XXIV. GP) >  siehe L (4536/J XXIII. GP)    und  M (4405/AB XXIII. GP)

15/JPR (XXIV. GP) >  siehe N (4537/J XXIII. GP)    und  O (4562/AB XXIII. GP)

16/JPR (XXIV. GP) >  siehe J (4515/J XXIII. GP)    und  K (4384/AB XXIII. GP)

17/JPR (XXIV. GP) >  siehe D (2124/J XXIII. GP)    und  E (2065/AB XXIII. GP)

18/JPR (XXIV. GP) >  siehe F (2125/J XXIII. GP)

19/JPR (XXIV. GP) >  siehe C (877/J XXIII.GP)

20/JPR (XXIV. GP) >  siehe I (3731/J XXIII. GP)

 

 

Diese Dokumente wurden in authentischer Papierform verteilt und standen auch kurze Zeit mit vollen Namensnennungen im Internet zur Verfügung.

Da die Voraussetzungen für die Anonymisierungen nach wie vor gegeben waren, wurden diese wieder durchgeführt.

Im gesamten Ablauf gab es keine Interventionen.

Die beiden anonymisierten Personen sind mir, wie bereits oben ausgeführt, nach meiner Erinnerung persönlich nicht bekannt.

 

 

Sonstiges

 

Bei der Parlamentarischen Anfrage 1591/J (XXIII. GP.) vom 05.10.2007 und der Beantwortung durch den Bundesminister für Inneres 1606/AB (XXIII. GP) vom 05.12.2007 wurden zwar die Anfrage und die Anfragebeantwortung ins Internet gestellt, das jeweils als Beilage angeschlossene Handbuch des BMI zum NAG (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, ca. 190 Seiten) wurde jedoch nicht eingescannt und im Text der Anfrage und der Anfragebeantwortung darauf hingewiesen, dass das Handbuch zur Einsicht in der Parlamentsdirektion aufliegt. Dies deshalb, weil das Handbuch nur für den dienstlichen Gebrauch bestimmt ist und bereits in der Präsidialkonferenz vom 17.10.2003 einvernehmlich festgehalten wurde, dass die Klubvorsitzenden darauf hinwirken werden, „dass bei der Abfassung von parlamentarischen Anfragen und der Auswahl von Beilagen von den MandatarInnen mit Augenmaß vorgegangen wird, ohne dass das parlamentarische Interpellationsrecht dadurch eine Beeinträchtigung erfährt“.

 

Ansonsten erfolgten in der XXIII. und XXIV. GP keine Änderungen, wie sie in dieser Parlamentarischen Anfrage 9/JPR und den weiteren Anfragen 10 bis 20/JPR nachgefragt wurden.