122/ABPR XXIV. GP
Eingelangt
am 18.10.2013
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Präsidentin des Nationalrates
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen haben am 24. September 2013 an die Präsidentin des Nationalrates die schriftliche Anfrage 124/JPR betreffend „Ehrenzeichenverleihung an Stelle Amtsverlust an den gemäß § 111 StGB verurteilten Wirschafts- kammervizepräsidenten und Staatssekretär a.D. NAbg. Dr. Christoph Matznetter (SPÖ)“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Nein.
Zu den Fragen 5 bis 6:
Da die Verurteilung nicht bekannt war und überdies die Vollziehung des Tilgungsgesetzes nicht in den Zuständigkeitsbereich der Präsidentin des Nationalrates fällt, verfüge ich dazu über keine Informationen.
Zu den Fragen 7 bis 9:
Nein.
Zu Frage 10:
Die Aussagen, dass zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilte MandatarInnen ihr Mandat verlieren sollen, bezieht sich nicht nur - wie in der Anfrage unterstellt wird - auf Oppositionspolitiker, sondern auf ParlamentarierInnen allgemein. Nach den Ausführungen in der Anfrage handelt es sich hier aber um die Verurteilung zu einer - überdies offenbar bereits getilgten - bedingten Geldstrafe.
Zu den Fragen 11 bis 15:
Ich habe keine Kenntnis von allfälligen Verurteilungen. Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen bin ich bereit, sofern auch die Bereitschaft zur Annahme gegeben ist, einen entsprechenden Antrag auf Verleihung eines Ehrenzeichens zu stellen.
Zu den Fragen 16 bis 19:
Im Gegenteil, das Große Silberne Ehrenzeichen mit dem Stern ist eine hohe Auszeichnung, die aufgrund der früheren Funktion als Mitglied der Bundesregierung beantragt werden konnte.
Zu Frage 20:
Nein.