14/ABPR XXIV. GP
Eingelangt am 03.08.2009
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Präsidentin des Nationalrats
Anfragebeantwortung
Wien, 28. Juli 2009
GZ. 11020.0040/10-L1.1/2009
A N F R A G E B E A N T W O R T U N G
Die Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen haben am 11. Mai 2009 an die Präsidentin des Nationalrates die schriftliche Anfrage 11/JPR betreffend
Intervention des Bundespräsidenten bezüglich Beweismittelvernichtung in der Causa Hörsching
gestellt.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Ich gehe auf Grund des Inhalts der Anfrage davon aus, dass sich die Anfrage auf die Parlamentarische Anfrage 3507/J (XXIII. GP) vom 01.02.2008 (und nicht wie angefragt vom 14. November 2007) an den Bundesminister für Landesverteidigung bezieht.
Zur Beantwortung verweise ich auf meine umfassenden Ausführungen im Rahmen der erfolgten Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage 9/JPR. Die gegenständliche Anfrage 3507/J (XXIII. GP) wird dort unter Punkt „H“ geführt und in weiterer Folge erläutert.