19/ABPR XXIV. GP

Eingelangt am 03.08.2009
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Präsidentin des Nationalrats

Anfragebeantwortung

                                                                                                                              Wien, 28. Juli 2009

                                                                                                             GZ. 11020.0040/15-L1.1/2009

 

A N F R A G E B E A N T W O R T U N G

 

 

Die Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen haben am 11. Mai 2009 an die Präsidentin des Nationalrates die schriftliche Anfrage 16/JPR betreffend

 

Intervention des Bundespräsidenten bezüglich Rückkehr von D. ins Abwehramt

 

gestellt.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Ich gehe auf Grund des Inhalts der Anfrage davon aus, dass sich die Anfrage auf die Parlamentarische Anfrage 4515/J (XXIII. GP) vom 05.06.2008 (und nicht wie angefragt vom 05. 07.2008, weiters liegen auch Abweichungen zur Originalanfrage vor) an den Bundesminister für Landesverteidigung und die Beantwortung 4384/AB (XXIII. GP) vom 14.07.2008 bezieht.

 

Zur Beantwortung verweise ich auf meine umfassenden Ausführungen im Rahmen der erfolgten Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage 9/JPR. Die gegenständliche Anfrage 4515/J (XXIII. GP) wird dort unter Punkt „J“ und die Beantwortung 4384/AB (XXIII. GP) unter Punkt „K“ geführt und in weiterer Folge erläutert.