19/ABPR XXIV. GP
Eingelangt am 03.08.2009
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Präsidentin des Nationalrats
Anfragebeantwortung
Wien, 28. Juli 2009
GZ. 11020.0040/15-L1.1/2009
A N F R A G E B E A N T W O R T U N G
Die Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen haben am 11. Mai 2009 an die Präsidentin des Nationalrates die schriftliche Anfrage 16/JPR betreffend
Intervention des Bundespräsidenten bezüglich Rückkehr von D. ins Abwehramt
gestellt.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Ich gehe auf Grund des Inhalts der Anfrage davon aus, dass sich die Anfrage auf die Parlamentarische Anfrage 4515/J (XXIII. GP) vom 05.06.2008 (und nicht wie angefragt vom 05. 07.2008, weiters liegen auch Abweichungen zur Originalanfrage vor) an den Bundesminister für Landesverteidigung und die Beantwortung 4384/AB (XXIII. GP) vom 14.07.2008 bezieht.
Zur Beantwortung verweise ich auf meine umfassenden Ausführungen im Rahmen der erfolgten Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage 9/JPR. Die gegenständliche Anfrage 4515/J (XXIII. GP) wird dort unter Punkt „J“ und die Beantwortung 4384/AB (XXIII. GP) unter Punkt „K“ geführt und in weiterer Folge erläutert.