21/ABPR XXIV. GP

Eingelangt am 03.08.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Präsidentin des Nationalrats

Anfragebeantwortung

                                                                                                                              Wien, 28. Juli 2009

                                                                                                             GZ. 11020.0040/17-L1.1/2009

 

 

A N F R A G E B E A N T W O R T U N G

 

 

Die Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen haben am 11. Mai 2009 an die Präsidentin des Nationalrates die schriftliche Anfrage 18/JPR betreffend

 

Intervention des Bundespräsidenten bezüglich Spionageaffäre Hörsching 2

 

gestellt.

 

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Diese Anfrage bezieht sich auf die Parlamentarische Anfrage 2125/J (XXIII. GP) vom 14.11.2007 an den Bundesminister für Inneres (auch wenn Abweichungen zur Originalanfrage  vorliegen).

 

Zur Beantwortung verweise ich auf meine umfassenden Ausführungen im Rahmen der erfolgten Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage 9/JPR. Die gegenständliche Anfrage 2125/J (XXIII. GP) wird dort unter Punkt „F“ geführt und in weiterer Folge erläutert.