24/ABPR XXIV. GP

Eingelangt am 03.08.2009
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Präsidentin des Nationalrats

Anfragebeantwortung

                                                                                                                              Wien, 28. Juli 2009

                                                                                                             GZ. 11020.0040/23-L1.1/2009

 

ANFRAGEBEANTWORTUNG

 

Die Abgeordneten Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen haben am 19. Juni 2009 an die Präsidentin des Nationalrates die schriftliche Anfrage 24/JPR betreffend Aussageverweigerung BMI gestellt.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Wenngleich das Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrats keinerlei Hinweise darüber enthält, welche Gründe für die Ablehnung einer meritorischen Beantwortung herangezogen werden dürfen, setzte sich vor dem Hintergrund des Verständnisses der Interpellation als zentralem parlamentarischen Kontrollrecht  die Auffassung durch, dass von der Nichtbeantwortung einer parlamentarischen Beantwortung nur in restriktiver Weise Gebrauch gemacht werden kann. Als taugliche Gründe werden  die rechtliche und tatsächliche Unmöglichkeit sowie die Wahrung von Staatsinteressen gesehen.

 

Die österreichische Bundesverfassung und das Geschäftsordnungsgesetz begründen keine Prüfungskompetenz des Präsidenten/der Präsidentin dahin, ob der Verpflichtung zur Beantwortung oder Bekanntgabe der Gründe für die Nichtbeantwortung einer Anfrage hinreichend entsprochen worden ist (vgl Atzwanger/Zögernitz zum GOGNR, 3. Aufl., § 91 FN 16). Es steht allein im Ermessen des Befragten zu beurteilen, ob eine Beantwortung der Anfrage möglich ist.


Der Nationalrat hat die Möglichkeit, gemäß § 92 Abs 3 des Geschäftsordnungsgesetzes eine Debatte über die Anfragebeantwortung zu führen und gegebenenfalls zu beschließen, die Anfragebeantwortung nicht zur Kenntnis zu nehmen.

 

Ich möchte aber an dieser Stelle darauf hinweisen, dass ich mich in der Vergangenheit wiederholt dafür ausgesprochen habe, die Kontrollrechte des Parlaments zu verbessern. Ein Aspekt dabei war, Abgeordneten auf Verlangen das Recht einzuräumen, eine ergänzende Anfragebeantwortung zu fordern. In diesem Zusammenhang möchte ich auf die Arbeiten im Geschäftsordnungskomitee verweisen. In diesem Gremium wurde unter allen Fraktionen vereinbart, Themenschwerpunkte zusammenzufassen, nach denen diskutiert werden soll. Ein derartiger Themenschwerpunkt ist die Reform weiterer (neben dem Untersuchungsausschuss) Kontroll- und Minderheitenrechte. Das Interpellationsrecht wird daher ein zentraler Diskussionspunkt in diesem Themenkomplex sein. Auf Grund des festgelegten Arbeitsplanes ist eine Behandlung dieser Thematik noch nicht erfolgt, aber das Geschäftsordnungskomitee wird sich nach Erledigung der anderen Punkte noch eingehend mit dem Interpellationsrecht beschäftigen.