25/ABPR XXIV. GP
Eingelangt am 03.08.2009
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Präsidentin des Nationalrats
Anfragebeantwortung
Wien, Juli 2009
GZ. 11020.0040/25-L1.1/2009
ANFRAGEBEANTWORTUNG
Die Abgeordneten Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen haben am 13. Juli 2009 die schriftliche Anfrage betreffend die Übermittlung von Unterlagen für Treffen mit ausländischen Delegationen an die Präsidentin des Nationalrates gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Informationsmappen für den in Rede stehenden Besuch wurden vom zuständigen Referenten des EU- und Internationalen Dienstes am Donnerstag, dem 23. April 2009 fertig gestellt und zur Versendung freigegeben.
Warum die Informationsmappe erst am Montag, dem 27. April 2009 beim Anfragesteller einlangte, kann aus der Sicht des EU- und Internationalen Dienstes nicht nachvollzogen werden.
Zu Frage 2:
Informationsmappen werden im Regelfall zwei bis drei Werktage vor dem Termin an die Abgeordneten zum Nationalrat und die Mitglieder des Bundesrates übermittelt. Besonders rezente Hintergrundinformationen werden gegebenenfalls auch sehr kurzfristig nachgereicht.
Zu Frage 3:
Nein.
Die sogenannten Fortschrittsberichte haben nicht den Status eines offiziellen Dokuments zur Erweiterung, sondern gelten als Arbeitspapiere der Europäischen Kommission (Commission Staff Working Document) und werden nicht in Übersetzung angeboten.
Zu Frage 4:
Wie viele vergleichbare europäische Parlamentsadministrationen verfügt die Parlamentsdirektion über keinen Übersetzungsdienst.
Zu Frage 5:
Es ist mir ein besonderes Anliegen, das Vertrauen der Österreicherinnen
und Österreicher in das europäische Projekt zu stärken. Daher
lege ich auch auf die Gleichrangigkeit der
EU-Amtssprachen besonderen Wert. Denn diese erlaubt es den
österreichischen Bürgerinnen und Bürgern, in ihrer Sprache mit
den EU-Behörden zu kommunizieren und sich über die Tätigkeit der
EU ein direktes Bild zu machen.
Wie mir in diesem Zusammenhang erst kürzlich versichert wurde, setzt sich die Bundesregierung im Sinne des erwähnten Entschließungsantrages dafür ein, dass Deutsch in den verschiedenen europäischen Gremien, wo immer möglich, als gleichberechtigte EU-Arbeitssprache verwendet wird und dass Ausnahmen aus technischen oder Kostengründen auf ein absolutes Minimum reduziert werden.