25/ABPR XXIV. GP

Eingelangt am 03.08.2009
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Präsidentin des Nationalrats

Anfragebeantwortung

                                                                                                                               Wien,      Juli 2009

                                                                                                             GZ. 11020.0040/25-L1.1/2009

 

 

ANFRAGEBEANTWORTUNG

 

 

Die Abgeordneten Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen haben am 13. Juli 2009 die schriftliche Anfrage betreffend die Übermittlung von Unterlagen für Treffen mit ausländischen Delegationen an die Präsidentin des Nationalrates gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Zu Frage 1:

Die Informationsmappen für den in Rede stehenden Besuch wurden vom zuständigen Referenten des EU- und Internationalen Dienstes am Donnerstag, dem 23. April 2009 fertig gestellt und zur Versendung freigegeben.

Warum die Informationsmappe erst am Montag, dem 27. April 2009 beim Anfragesteller einlangte, kann aus der Sicht des EU- und Internationalen Dienstes nicht nachvollzogen werden.

 

Zu Frage 2:

Informationsmappen werden im Regelfall zwei bis drei Werktage vor dem Termin an die Abgeordneten zum Nationalrat und die Mitglieder des Bundesrates übermittelt. Besonders rezente Hintergrundinformationen werden gegebenenfalls auch sehr kurzfristig nachgereicht.


Zu Frage 3:

Nein.

Die sogenannten Fortschrittsberichte haben nicht den Status eines offiziellen Dokuments zur Erweiterung, sondern gelten als Arbeitspapiere der Europäischen Kommission (Commission Staff Working Document) und werden nicht in Übersetzung angeboten.

 

Zu Frage 4:

Wie viele vergleichbare europäische Parlamentsadministrationen verfügt die Parlamentsdirektion über keinen Übersetzungsdienst.

 

Zu Frage 5:

Es ist mir ein besonderes Anliegen, das Vertrauen der Österreicherinnen und Österreicher in das europäische Projekt zu stärken. Daher lege ich auch auf die Gleichrangigkeit der
EU-Amtssprachen besonderen Wert. Denn diese erlaubt es den österreichischen Bürgerinnen und Bürgern, in ihrer Sprache mit den EU-Behörden zu kommunizieren und sich über die Tätigkeit der EU ein direktes Bild zu machen.

Wie mir in diesem Zusammenhang erst kürzlich versichert wurde, setzt sich die Bundesregierung im Sinne des erwähnten Entschließungsantrages dafür ein, dass Deutsch in den verschiedenen europäischen Gremien, wo immer möglich, als gleichberechtigte EU-Arbeitssprache verwendet wird und dass Ausnahmen aus technischen oder Kostengründen auf ein absolutes Minimum reduziert werden.