29/ABPR XXIV. GP

Eingelangt am 15.01.2010
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Präsidentin des Nationalrats

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen haben am 4. Dezember 2009 die schriftliche Anfrage 29/JPR betreffend die Übergabe der "Krone Montezumas" an Mexiko an die Präsidentin des Nationalrates gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Fragen 1 und 2:

Das Thema Federkrone wird seit Jahren von Mexiko immer wieder vorgebracht. Es ist auch in Zukunft damit zu rechnen, dass sich die österreichische Außenpolitik damit auseinandersetzen muss, wobei der legale Erwerb des Objekts vor mehr als 400 Jahren auch seitens der mexikani­schen VertreterInnen nie in Frage gestellt wurde. Von einem Rückgabeansinnen im rechtlichen Sinn kann daher nicht gesprochen werden.

Allerdings handelt es sich für Mexiko bei dem sogenannten Penacho um eines der wichtigsten und in dieser Form letzten Zeugnisse seiner präkolumbianischen Geschichte, das sich außer­halb seines Landes befindet. Im Rahmen der jüngsten derartigen Initiative wurde seitens Mexikos u.a. eine befristete Leihgabe durch das Museum für Völkerkunde in Verbindung mit einer ebenfalls leihweisen Überlassung eines historisch wertvollen Kulturguts an ein österreichisches Museum vorgeschlagen, eine Vorgangsweise, die grundsätzlich der Praxis zwischen Museen entspricht. In den betreffenden Vorschlägen wurde und wird immer wieder um eine verständnisvolle Haltung Österreichs geworben, wobei auch auf das besondere Verhältnis der beiden Länder auf Grund der Tatsache hingewiesen wird, dass Mexiko 1938 als einziges Land im Völkerbund gegen den "Anschluss" Österreichs an Nazideutschland Protest einlegte.

Zu Frage 3:

Ich habe mit Bundesminister Dr.  Michael Spindelegger über das mexikanische Anliegen gesprochen, v.a. um darauf hinzuweisen, dass die Thematik nicht in meine Zuständigkeit fällt.


Zu Frage 4:

Ich  habe  mit  Bundesministerin  Dr.in  Claudia  Schmied  über das  mexikanische Anliegen gesprochen, v.a. um darauf hinzuweisen, dass die Thematik nicht in meine Zuständigkeit fällt.

Zu Frage 5:

Diese Thematik fällt nicht in die Zuständigkeit der Nationalratspräsidentin.