31/ABPR XXIV. GP

Eingelangt am 21.04.2010
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Präsidentin des Nationalrats

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde, haben am 26. März 2010 an die Präsidentin des Nationalrates die schriftliche Anfrage 37/JPR betreffend Bezügegesetz 2009 gerichtet.

Diese Anfrage darf ich wie folgt beantworten:

Zu Frage 1:

Zum 1. Jänner 2010 beziehen 226 Personen Ruhebezüge nach dem Bezügegesetz.

Zu Frage 2:

Versorgungsbezüge nach dem Bezügegesetz beziehen zum 1. Jänner 2009 155 Personen.

Zu Frage 3:

Auf Grund einer Optionserklärung gemäß § 49f Bezügegesetz beziehen derzeit 23 Personen einen verminderten Ruhebezug.

Zu Frage 4:

Ja

Zu Frage 5:

Der Aufwand für Ruhebezüge betrug im Jahr 2009 EUR 11.778.195,04.

Zu Frage 6:

Der Aufwand für Versorgungsbezüge im Jahr 2009 beziffert sich mit EUR 4.948.934,88.

Zu Frage 7:

Die Höhe der Einnahmen aus den Pensionsbeiträgen gemäß § 12 Bezügegesetz betrug im Jahr 2009 EUR 128.187,07.

Zu Frage 8:

Die Einnahmen aus dem Beitrag gemäß § 44n Bezügegesetz betrugen im Jahr 2009 EUR 1.377.316,82.

Zu Frage 9:

Aufgrund § 14 Abs. 2 Bezügegesetz ist im Jahr 2009 kein finanzieller Aufwand entstanden. Für Leistungen nach § 14 Absatz 3 Bezügegesetz wurden EUR 115.567,67 aufgewendet.

Zu Frage 10:

Keine.

Zu Frage 11:

Im Jahr 2009 hatten 4 Personen Anspruch auf einmalige Entschädigung nach § 14 Absatz 3 Bezügegesetz.