32/ABPR XXIV. GP

Eingelangt am 21.04.2010
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Präsidentin des Nationalrats

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordnete Mag.a Helene JARMER, Kolleginnen und Kollegen haben am 26. März 2010 an die Präsidentin des Nationalrates die schriftliche Anfrage Nr. 38/JPR betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht 2008 und 2009 gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu Punkt 1):

Berechnung der Einstellungspflicht laut Anfrage per 31.12.2008:

Personalstand gem. § 4 Abs. 1 BEinstG:                                     388  Dienstnehmer/innen

abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte                              11  Dienstnehmer/innen

377  Dienstnehmer/innen

Ermittelte Pflichtzahl (377/25)                                                     15
abzüglich

beschäftigte begünstigte Behinderte              11

davon doppelt anrechenbar                            _2                           13

ERFÜLLUNG DER BESCHÄFTIGUNGSPFLICHT                      - 2 Dienstnehmer/innen

Zu Punkt 2):

Begünstigte

Behinderte

im Jahr                           Frauen                     Männer                   gesamt

2008:                                   2                              9                            11

Zu Punkt 3):

Leitende Funktion:                 1

Sachbearbeiter/innen:           4 *

Administration:                       3

Hausarbeiter/innen:               3

*als Sachbearbeiter/innen wurden Bedienstete der Verw./Entl.gr. A2 und A3 bzw. v2 und v3 angerechnet.


Zu Punkt 4):
Berechnung der Einstellungspflicht laut Anfrage per 31.12.2009:

Personalstand gem. § 4 Abs. 1 BEinstG:                                      401  Dienstnehmer/innen

abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte                    11  Dienstnehmer/innen

390 Dienstnehmer/innen

Ermittelte Pflichtzahl (390/25)                                15
abzüglich
beschäftigte begünstigte Behinderte              11

hiervon doppelt anrechenbar                                 1                -   12

ERFÜLLUNG DER BESCHÄFTIGUNGSPFLICHT                    -   3 Dienstnehmer/innen

Zu Punkt 5):

Begünstigte

Behinderte

im Jahr                           Frauen                     Männer                   gesamt

2009:                                   4                              7                            11

Zu Punkt 6):

Leitende Funktion:                 1

Sachbearbeiter/innen:           3 *

Administration:                       4

Hausarbeiter/innen:               3

* als Sachbearbeiter/innen wurden Bedienstete der Verw./Entl.gr. A2 und A3 bzw. v2 und v3 angerechnet.

Abschließend ist festzuhalten, dass die Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht derzeit nicht gegeben ist, da zwei begünstigte Behinderte aus dem (aktiven) Dienstverhältnis ausgeschieden sind, wobei eine Person gemäß § 5 Abs. 2 Behinderteneinstellungsgesetz doppelt anrechenbar war. Ich kann Ihnen jedoch versichern, dass die Parlamentsdirektion auch künftig bemüht sein wird, trotz der erforderlichen restriktiven Planstellenbewirtschaftung die Pflichtzahl wieder zu erfüllen.