32/ABPR XXIV. GP
Eingelangt am 21.04.2010
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Präsidentin des Nationalrats
Anfragebeantwortung
Die Abgeordnete Mag.a Helene JARMER, Kolleginnen und Kollegen haben am 26. März 2010 an die Präsidentin des Nationalrates die schriftliche Anfrage Nr. 38/JPR betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht 2008 und 2009 gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu Punkt 1):
Berechnung der Einstellungspflicht laut Anfrage per 31.12.2008:
Personalstand gem. § 4 Abs. 1 BEinstG: 388 Dienstnehmer/innen
abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte 11 Dienstnehmer/innen
377 Dienstnehmer/innen
Ermittelte
Pflichtzahl (377/25)
15
abzüglich
beschäftigte begünstigte Behinderte 11
davon doppelt anrechenbar _2 13
ERFÜLLUNG DER BESCHÄFTIGUNGSPFLICHT - 2 Dienstnehmer/innen
Zu Punkt 2):
Begünstigte
Behinderte
im Jahr Frauen Männer gesamt
2008: 2 9 11
Zu Punkt 3):
Leitende Funktion: 1
Sachbearbeiter/innen: 4 *
Administration: 3
Hausarbeiter/innen: 3
*als Sachbearbeiter/innen wurden Bedienstete der Verw./Entl.gr. A2 und A3 bzw. v2 und v3 angerechnet.
Zu Punkt 4):
Berechnung der Einstellungspflicht laut Anfrage per 31.12.2009:
Personalstand gem. § 4 Abs. 1 BEinstG: 401 Dienstnehmer/innen
abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte 11 Dienstnehmer/innen
390 Dienstnehmer/innen
Ermittelte
Pflichtzahl (390/25)
15
abzüglich
beschäftigte begünstigte
Behinderte
11
hiervon doppelt anrechenbar 1 - 12
ERFÜLLUNG DER BESCHÄFTIGUNGSPFLICHT - 3 Dienstnehmer/innen
Zu Punkt 5):
Begünstigte
Behinderte
im Jahr Frauen Männer gesamt
2009: 4 7 11
Zu Punkt 6):
Leitende Funktion: 1
Sachbearbeiter/innen: 3 *
Administration: 4
Hausarbeiter/innen: 3
* als Sachbearbeiter/innen wurden Bedienstete der Verw./Entl.gr. A2 und A3 bzw. v2 und v3 angerechnet.
Abschließend ist festzuhalten, dass die Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht derzeit nicht gegeben ist, da zwei begünstigte Behinderte aus dem (aktiven) Dienstverhältnis ausgeschieden sind, wobei eine Person gemäß § 5 Abs. 2 Behinderteneinstellungsgesetz doppelt anrechenbar war. Ich kann Ihnen jedoch versichern, dass die Parlamentsdirektion auch künftig bemüht sein wird, trotz der erforderlichen restriktiven Planstellenbewirtschaftung die Pflichtzahl wieder zu erfüllen.