42/ABPR XXIV. GP

Eingelangt am 05.07.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Präsidentin des Nationalrates

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen haben am 5. Mai 2010 an die Präsidentin des Nationalrates die schriftliche Anfrage betreffend Verbleib von offiziellen Gastgeschenken (41/JPR) gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Die in der Wirtschaftsstelle der Parlamentsdirektion lagernden Gastgeschenke sind in einer Inventarliste erfasst.

Die an mich seit meiner Wahl zur Präsidentin des Nationalrats in der XXIII.GP übergebenen Gastgeschenke lagern in meinen Mitarbeitern zugänglichen Räumlichkeiten. Einige Geschenke sind in meinen Amtsräumen zur Ansicht aufgestellt; einige wertvolle Stücke sind sicher in meinem Bürotresor verwahrt.

a) entfällt

Zu Frage 2:

Nein.

a)   entfällt

b)   Diese Frage kann von mir naturgemäß nicht beantwortet werden.

Zu Frage 3:

Dies ist nicht vorgesehen.

a)  entfällt

b)  Eine Auswahl erhaltener Gastgeschenke zum Zwecke ihrer Ausstellung in einer Vitrine setzt eine konkrete Wertung voraus, die schon aus Gründen des zwischenstaatlichen Protokolls und Zeremoniells nicht vorgenommen werden sollte.


Zu Frage 4:

Siehe zu Frage 1.

a)    nein

b)    entfällt

c)  Das Intranet stellt als Arbeitsinstrument der ParlamentarierInnen sowie der Bediensteten des Hauses kein geeignetes Medium für eine Veröffentlichung offizieller Gastgeschenke dar und lässt überdies keinen Mehrwert für das spezifische Informationsbedürfnis des Intranet-Benutzerkreises erkennen.

Zu Frage 5:

Nein. Häufig werden auch Bücher, v.a. Bildbände, als Gastgeschenke übergeben. Diese habe ich in der Vergangenheit teilweise der Hausbibliothek eines Salzburger Pflegeheimes zukommen lassen.

a)    entfällt

b)    Der Austausch von Gastgeschenken hat eine große historische Tradition und ist Teil des zwischenstaatlichen Zeremoniells. Diplomatische Geschenke sind Symbole des kulturellen Austausches zwischen Völkern und Nationen. Meist genießen sie höchste Wertschätzung bei den Beschenkten und sind Anknüpfungspunkte für kulturübergreifende Beschäftigung mit dem Anderen. Eine Versteigerung von Gastgeschenken im Internet kann sich daher schon deshalb nachteilig auf die internationalen Beziehungen zwischen der Republik Österreich und einzelner Staaten oder Institutionen auswirken.