51/ABPR XXIV. GP
Eingelangt am
20.01.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Präsidentin des Nationalrats
Anfragebeantwortung
Am 30. November 2010 brachten die Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen die Anfrage 52/JPR ein, die ich wie folgt beantworte:
Dienstkleidung wird bereits seit Jahren von MitarbeiterInnen der Parlamentsdirektion getragen. Allerdings handelt es sich bisher um keine spezifische Arbeitskleidung, die den Anforderungen einer professionellen Dienstkleidung entspricht. Ziel der Entwicklung einer „neuen Dienstkleidung“ ist es daher, dadurch einerseits die Zugehörigkeit des Trägers/der Trägerin zum Parlament sichtbar zu machen und andererseits den Träger/die Trägerin in seiner konkreten Funktion hervorzuheben. MitarbeiterInnenkleidung des Parlaments hat zudem selbstverständlich auch die Würde und den Status des Hohen Hauses zu transportieren. Es geht bei MitarbeiterInnenkleidung, wie der nun vorliegenden, immer auch darum, Einheitlichkeit und Professionalität in leicht erkennbarer Weise zu signalisieren.
Im Bestreben, jungen DesignerInnen eine Chance zu geben, habe ich veranlasst, die Entwicklung einer neuen Dienstkleidung für die MitarbeiterInnen der Parlamentsdirektion gemeinsam mit einer anerkannten österreichischen Ausbildungsstätte durchzuführen. Aufgrund der hohen Anforderungen und der Komplexität dieses Vorhabens wurde den StudentInnen zur Unterstützung ein auf dem Sektor der Dienstkleidung erfahrener Berater zur Seite gestellt. Insbesondere bei der Ausarbeitung der Nullserie und bei der Vorbereitung der Serienproduktion ist die Unterstützung dieses Beraters unerlässlich, da diese Arbeiten im Rahmen der schulischen Aufgaben nicht erfüllt werden können.
Darüber hinaus war es für dieses Projekt kennzeichnend, dass die MitarbeiterInnen der Parlamentsdirektion, die Dienstkleidung tragen oder tragen werden, in alle Phasen der Entwicklung einbezogen wurden. Weiters war die Personalvertretung in den gesamten Prozess "Dienstkleidung neu" eingebunden.
Die MitarbeiterInnen, die die gefertigten Kleidungsstücke jetzt auf Funktions- und Alltagstauglichkeit testen, wurden bei der Übergabe der Dienstkleidung am 23. November 2010 explizit dazu aufgefordert, Rückmeldungen bezüglich Funktionalität, Tragekomfort, Strapazierfähigkeit und Pflege zu geben. Sie erhielten dazu auch einen Feedback-Bogen. Diese kritischen, aber auch sehr positiven Rückmeldungen werden vor Beginn der Serienproduktion selbstverständlich berücksichtigt werden.
Zu Frage 1:
Die Kosten der Maßnahmen zur Entwicklung der neuen Dienstkleidung setzen sich wie folgt
zusammen:
Magistratsabteilung 13 in Vertretung der Stadt Wien (zuständig für den an der Modeschule Wien
Hetzendorf installierten Bachelorstudiengang „Mode“, der in Kooperation mit der Universität für
künstlerische und industrielle Gestaltung in Linz durchgeführt wird): € 14.500,-
Designberater Mag. Christof C.: € 12.100,-
Zu Frage 2:
Das Sortiment der „Dienstkleidung neu“ umfasst, je nach Abteilung und Aufgabe: Sakko, Gilet, Blazer, Hemd (langarm und kurzarm), Bluse (langarm und kurzarm), Polo-Shirt (w/m), T-Shirt (w/m), Rock, Hose elegant (w/m), Hose leger (w/m), Krawatte, Tuch, Strickjacke(w), Walkjacke (m), Pullover (w/m), Latzhose, Oberteil zu Latzhose (m), Arbeitsmantel (w/m), Arbeitstunika (w), Arbeitshose (w) Mütze/Schal, Handschuhe, elegante Schuhe (zur Kostüm/Anzugvariante), Outdoorjacke, Gürtel, Arbeitsgürtel, Umhängetasche.
Aus den bei der Produktion der Testserie gewonnenen Erfahrungen können derzeit folgende Aussagen zu den künftigen Kosten gemacht werden:
Die durchschnittlichen Kosten für die Einzelteile der Dienstkleidung pro MitarbeiterIn werden im bisherigen Kostenrahmen bleiben (siehe dazu auch die Beantwortung der Frage 9.). Allerdings steigt die Anzahl der Dienstkleidung tragenden MitarbeiterInnen um fast 50% auf insgesamt 150, da auch MitarbeiterInnen, die bisher private Kleidung zur Verrichtung Ihrer Tätigkeiten trugen, mit einer Dienstkleidung ausgestattet werden, zB. Besucherlnnenzentrum. Weiters wird auch den Anforderungen der Bediensteten nach Dienstkleidungsvarianten: legere Variante und formelle Variante, verstärkt Rechnung getragen werden, womit sich die Anzahl der Kollektionsteile für die einzelnen MitarbeiterInnen erhöht.
Zu Frage 3:
Die Siegerin bei der Designauswahl, Konstanze B., erhielt insgesamt €4.000,-, diese Kosten sind
in Antwort 1 bereits unter Honorare Magistratsabteilung 13 inkludiert.
Zu Frage 4:
Siehe dazu die Beantwortung der Frage 1.
4. a) Die begleitende Beratung von Mag. Christof C. wurde mit der Modeschule Wien Hetzendorf abgeklärt. Mag. Christof C. hat nach seiner Ausbildung zum Herrenschneider an der Universität für angewandte Kunst studiert und sein Studium mit Auszeichnung abgeschlossen. Er verfügt durch Ausbildung und Studium über ein breites Wissensspektrum in diesem Bereich. Zudem hat Mag. Christof C. bereits für die Privatwirtschaft komplexe Projekte auch im Bereich Berufsbekleidung geleitet und begleitet.
Die Aufgabe von Mag. Christof C. war in erster Linie die Beratung, Begleitung und Betreuung der ausgewählten Jungdesignerin sowie die Beratung der Parlaments-Jury. Mag. Christof C. hat im Rahmen seiner internationalen künstlerischen Tätigkeit immer wieder derartige Aufgabenstellungen zu bewerkstelligen.
Zu Frage 5:
Bei der Stoffauswahl wurde besonders auf eine angenehme Trageeigenschaft Wert gelegt, dh, dass bei allen Kleidungsstücken Naturmaterialien eingesetzt werden, die üblicherweise bei Dienstkleidung verarbeitet werden. Beispielsweise sind aus 100% Baumwolle Hemden, Blusen und legere Hosen, aus 100% Wolle die gesamten Strickwaren (Strickweste, Walkjacke, Mütze, Schal, Pullover), aus 92% Baumwolle und 8% Elasthan die T-Shirts gefertigt. Besonders hingewiesen wird auf die flammhemmende Kleidung der Sicherheitszentrale und Sicherheitsgruppe, die nach Rücksprache mit der Sicherheitsabteilung in dieser Qualität produziert wurde (Stoffzusammensetzung: 45% Leinen, 55% Protex). Die Stoffe für Kostüme, Anzüge etc. werden bei einer Spezialweberei bezogen, welche auf die Herstellung von Stoffen für Berufsbekleidung spezialisiert ist.
Zu Frage 6:
Bezüglich der Pflege und Reinigung der "Dienstkleidung neu" bleiben die bislang geltenden Regelungen bestehen. Betont werden soll in diesem Zusammenhang auch, dass bei der Farbwahl - insbesondere bei der Arbeitsbekleidung - darauf geachtet wurde, keine zu hellen Farben zu verwenden, daher fiel die Wahl auf schwarz, dunkelblau und grau.
Zu Frage 7:
In einem Workshop, der im März 2009 im Palais Epstein stattfand und bei dem VertreterInnen jener Abteilungen anwesend waren, die die Dienstkleidung tragen werden, wurden die Anforderungen seitens der MitarbeiterInnen an die neuen Kleidungsstücke erhoben. Demnach soll eine Arbeitsbekleidung die Trägerin/den Träger in ihrer/seiner jeweiligen Funktion hervorheben. Als vorrangige Kriterien wurden weiters definiert: zeitgemäßes, angemessenes und wiedererkennbares Design, hochwertige und pflegeleichte Materialien, Verwendung von gedeckten Farben sowie eine hohe Funktionalität der Bekleidung.
7. a) Diese Anforderungen waren dann Grundlage für ein Briefing für die StudentInnen des Bachelorlehrganges an der Modeschule Wien Hetzendorf. Die Erfüllung dieser Kriterien war schließlich auch Entscheidungsgrundlage für die Parlaments-Jury bei der Auswahl des Designs von Frau Konstanze B.
Zu Frage 8:
Die in der Abteilung L4.1 - Digitale Medien und Corporate Design, dazu zählt auch Corporate Wear, zuständigen MitarbeiterInnen waren und sind im Rahmen ihrer Aufgabenstellung für die Planung, Koordination und Abwicklung des Projekts zuständig. Dazu sind keine, über die in der Abteilung L4.1 vorhandenen personellen Ressourcen nötig.
Zu Frage 9:
Für 105 MitarbeiterInnen fielen im Jahr 2008 rund € 44.300 und im Jahr 2009 rund € 30.500 an Beschaffungs- und Änderungskosten an. Die Differenz ergibt sich aus der Tatsache, dass nicht alle Bekleidungsteile jährlich erneuert werden. Die jährlichen Reinigungskosten betragen rund € 200.
Zu Frage 10:
Ja, siehe dazu auch die Einleitung meiner Anfragebeantwortung sowie die Beantwortung der
Frage 9.