56/ABPR XXIV. GP

Eingelangt am 21.04.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Präsidentin des Nationalrates

Anfragebeantwortung

Die Abgeordnete Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen haben am 5. April 2011 an die Präsidentin des Nationalrates die schriftliche Anfrage 57/JPR betreffend "Unvereinbarkeits- meldung des Abgeordneten Dr. Alexander Van der Bellen" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Nein. Allerdings hat mich der Abgeordnete Dr. Alexander Van der Bellen auf Grund der gegen- ständlichen Anfrage darüber informiert, dass er als Beauftragter der Stadt Wien für Universität und Forschung in keinem Dienstverhältnis zur Stadt Wien oder einer sonstigen Gebietskörperschaft steht und weiters, dass er diese Tätigkeit ehrenamtlich ausübt.

Zu den Fragen 2 bis 4:

Entfällt im Hinblick auf die Beantwortung der Frage 1.

Zu Frage 5:

Der in der Anfrage zitierte § 6a Abs. 1 des Unvereinbarkeitsgesetzes stellt für das Vorliegen einer Meldepflicht auf das Bestehen eines Dienstverhältnisses zu einer Gebietskörperschaft ab. Da ein solches auf Grund der Angaben des Abgeordneten Van der Bellen nicht vorliegt, konnte auch keine Meldepflicht verletzt werden. Es liegt daher kein Missstand vor.

 

Grundsätzlich möchte ich dazu festhalten, dass die derzeit geltenden Bestimmungen selbst bei Vorliegen einer Verletzung der Meldepflicht keine Sanktionsmöglichkeiten der Präsidentin/des Präsidenten des Nationalrates vorsehen. Derzeit finden zwischen den Fraktionen Gespräche unter anderem zur Neugestaltung der Unvereinbärkeitsregelungen statt. Ich gehe davon aus, dass neben der Erweiterung der meldepflichtigen Tätigkeiten auch geeignete Sanktions- mechanismen bei Pflichtverletzungen diskutiert werden. Ich sehe daher dem Ergebnis einer umfassenden und transparenten Regelung positiv entgegen.