61/ABPR XXIV. GP

Eingelangt am 15.07.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Präsidentin des Nationalrats

Anfragebeantwortung

 

Der Abgeordnete Dr. Walter Rosenkranz und weitere Abgeordnete haben am 1. Juni 2011 an die Präsidentin des Nationalrates die schriftliche Anfrage 63/JPR betreffend der Ausstellung Roma Protokoll" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Ich verweise auf meine einleitenden Bemerkungen in der Anfragebeantwortung zur schriftlichen Anfrage 62/J-PR.

Zu den einzelnen Fragen im Detail:

ad 1)

Die Kosten für die Ausstellung Roma Protokoll" werden zur Gänze von den Wiener Festwochen getragen. Die bei der Parlamentsdirektion angefallenen Personalkosten im Rahmen der Eröffnung, zu der ich gemeinsam mit dem Intendanten der Wiener Festwochen eingeladen habe, und der Ausstellung im Pressezentrum wurden vom Parlament (siehe Punkt 5 und 6) getragen.

ad 2 und 3)

Geldleistungen wurden nicht erbracht. An geldwerten Leistungen wurden die Personalkosten vom

Parlament im Rahmen der Veranstaltungsorganisation übernommen.


ad 4)

Diese Frage kann nicht beantwortet werden, da die Kosten für den Auf- und Abbau der Ausstellung Roma Protokoll” von den Wiener Festwochen übernommen wurden.

ad 5) und ad 6)

Grundsätzlich ist anzumerken, dass die überwiegende Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Parlamentsdirektion über eine Überstundenpauschale zur Abdeckung der Mehrleistungen verfügt. Sollten die im Rahmen der Installation Safe European Home" und der Ausstellung Roma Protokoll", die zeitgleich im Pressezentrum des Parlaments stattgefunden hat, angefallenen Überstunden durch diese Pauschalen abgedeckt sein, entstehen der Parlamentsdirektion keine zusätzlichen Kosten. In jenen Fällen, wo die Überstundenpauschalen bereits erfüllt sind, wird entweder Zeitausgleich gewährt oder es werden die Mehrleistungen finanziell abgegolten. Da Safe European Home" und Roma Protokoll" zeitgleich stattgefunden haben und unter einem zu betrachten sind, sind die Beträge nicht voneinander zu trennen. Für den theoretischen Fall, dass alle Überstunden ausbezahlt werden müssten, würden insgesamt Kosten in der Höhe von ca. 825,00 anfallen (inkl. der Dienstgeberbeiträge).

ad 7)

Für die Ausstellung Roma Protokoll” sind weitere Personalkosten für Mitarbeiter der Firma

Dussmann in der Höhe von 111,48 angefallen.

ad 8) und 9)

Ich verweise auf Art. 30 B-VG und § 14 Abs. 1 u. 5 GOG-NR.

ad 10)

Ich verweise auf meine einleitenden Bemerkungen in der Anfragebeantwortung zur schriftlichen

Anfrage 62/J-PR.