62/ABPR XXIV. GP

Eingelangt am 18.07.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Präsidentin des Nationalrates

Anfragebeantwortung

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat, Herr Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen, haben die schriftliche Anfrage 61/JPR XXIV.GP-NR an mich betreffend Umstellung des Lichtmanagements des Parlamentsgebäudes auf LED-Technologie, im Zuge der bevorstehenden Sanierungsarbeiten, gerichtet.

Vorweg möchte ich anmerken, daß ich den Einsatz moderner und erprobter Technologien zur Reduktion des Energieverbrauchs und der laufenden Betriebskosten auf allen möglichen Ebenen unterstütze.

Es werden bereits Teile des Parlamentsgebäudes mit LED-Technologie "bestrahlt", so wurde z.B. auch die Beleuchtung der Rampenmauer von außen beim neuen Haupteingang in LED-Technologie ausgeführt, wie auch die Bestückung der Luster mit Leuchtmittel im Lokal VI - Budgetsaal als auch im Lokal VIII.

Das 2010 im Zuge der Vorbereitungen zur Sanierung des Parlamentsgebäudes erarbeitete "Gesamtkonzept Parlament" beinhaltet als Basis die absolut "notwendige Sanierung" des Parlamentsgebäudes, womit den aktuell gegebenen rechtlichen Bestimmungen, sowie der Behebung aller Schäden und Mängel genüge getan wird, jedoch ohne grundsätzliche Änderungen in den Energiesystemen des Hauses.

Im Rahmen der "effizienzsteigernden Sanierung" wird in diesem Gesamtkonzept auch der Einsatz energiesparender nachhaltiger Technologien als einer der Module vorgeschlagen:

 

"...Die Beleuchtung wird bei der Erneuerung auf Leuchtmittel der letzten Generation umgestellt, d.h. heißt, es werden ausschließlich Leuchtstofflampen T5, LED-Leuchten u.ä. vorgesehen. Die Beleuchtungssteuerung erfolgt über regelbare elektronische Vorschaltgeräte mit Präsenzmeldern, mit Beleuchtungsstärkemessung. Dadurch ist eine Anpassung der effektiven Beleuchtungsstärke möglich (Dimmen bzw. Abschalten der Leuchten bei ausreichender natürlicher Belichtung als auch Abschaltung bei Nichtanwesenheit)..."


"...Die Lichtschaltung von Büros erfolgt mittels Einschaltmöglichkeit bei den Eingangsbereichen bei Deckenbeleuchtung, Lichtsteuerung mittels kombinierten Präsenzmelder, und Beleuchtungsstärkemessung für Konstantlichtregelung, bzw. bei Arbeitsplatzleuchten direkt bzw. indirekt mit Anwesenheitssensor und Tageslichtsteuerung. In den Innenzonen (nicht natürlich belichteter Bereiche) sind entsprechende Präsenzmelder für die Deckenbeleuchtung vorgesehen. Bei Gängen u.a. wird analog vorgegangen, wobei zentral über die Gebäudeleittechnik eine Regelung der Beleuchtung (in Stufen nach Hauptbeleuchtung, Durchgangsbeleuchtung, außer Betriebszeit) vorgesehen wird. Für Sonderräume wie Lokale, wird, wenn die Beleuchtung aus Denkmalschutzgründen nicht über Tableaus geschaltet und gedimmt werden kann, ein Funk-Touch-Panel vorgesehen. Über diese Funk-Touch-Panels können auch weitere Systeme wie audiovisuelle Medien, Lüftung etc. bedient werden...."

Die Nutzungskosten gemäß ÖNORM B1801-2 für den Stromverbrauch innerhalb der Betriebskosten sollen nach der Gesamtsanierung rund die Hälfte betragen, nämlich ca. 0,66 / m2 gegenüber der derzeitigen Stromkosten von 1,16/m2 NGF / Monat. (Seite 498)

(Auszüge aus dem "Gesamtkonzept Parlament", Seite 249, 229 und 498)

Das "Gesamtkonzept Parlament" sowie das "Management Summary", wurden Anfang Jänner dieses Jahres auf der Homepage des Parlaments veröffentlicht (vgl. Gesamtkonzept zur Sanierung und Nutzung des Parlaments, Jänner 2011: http://www.parlament.gv.at/ZUSD/PDF/GKP Gesamtkonzept 11-01-14.pdf

und Management Summary / PDF, 18301 KB, Zusammenfassung des Gesamtkonzepts zur Sanierung und Nutzung des Parlaments, Jänner 2011: http://www.parlament.gv.at/ZUSD/PDF/GKP ManagementSummarv 11-01-14.pdf)

 

Zu den Fragen 1 bis 5:

Im vergangenen Februar beschloss die Präsidialkonferenz des Nationalrates, zur Planung und Abwicklung des Sanierungsvorhabens eine eigene Gesellschaft zu gründen. Diesem Wunsch bin ich im Juni mit der Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurf an die Fraktionen nachgekommen, der in enger Kooperation mit der Finanzprokuratur ausgearbeitet worden ist. Darin war auch die Rolle des Rechnungshofes verankert. Über diesen Entwurf kam kein Konsens unter den Fraktionen zustande.

Gleichzeitig besteht an der Dringlichkeit der Sanierung des Hauses kein Zweifel, diese wird nach meinem Kenntnisstand von keiner Fraktion in Frage gestellt.

Jede weitere Verzögerung wäre unverantwortlich. Daher habe ich die Parlamentsdirektion beauftragt, die Ausschreibung zur Suche eines Generalplaners vorzubereiten. Dazu wird innerhalb der Parlamentsdirektion eine eigene Projektorganisation eingerichtet. Der Generalplan zur Sanierung des Hauses wird modular und ergebnisoffen gestaltet sein. Erst auf Basis dieser Planungen kann von den Fraktionen entschieden werden, welche Teile davon tatsächlich umgesetzt werden.

Erst nach Vorlage dieser Entscheidung und nach Erarbeitung einer Detailplanung können die angesprochenen Fragen beantwortet werden.