69/ABPR XXIV. GP

Eingelangt am 13.01.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Präsidentin des Nationalrates

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 16. November 2011 an die Präsidentin des Nationalrates die schriftliche Anfrage 70/JPR betreffend die Belohnungen und Prämien für die politischen Mitarbeiter der Büros der Nationalratspräsidenten gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich zu den einzelnen Fragen wie folgt:

Zu Frage 1:

Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Büros der drei Nationalratspräsidenten wird traditionell aus Anlass des Weihnachtsfestes - wie allen Bediensteten der Parlamentsdirektion - eine Belohnung zuerkannt. Diese Belohnung wird jeweils mit dem Monatsbezug für Dezember zur Anweisung gebracht.

Zu Frage 2:

Gesamtkosten für 2006                €      2.813,--

Gesamtkosten für 2007                €      5.125,--

Gesamtkosten für 2008                €      5.425,--

Gesamtkosten für 2009                €      5.872,--

Gesamtkosten für 2010                €      6.174,--

Gesamtkosten für 2011                    12.574,-- *)

*) Eine Mitarbeiterin stand dem Büro der Präsidentin für etwa zwei Monate nicht zur Verfügung (für diesen Zeitraum fielen für diese Mitarbeiterin auch keine Gehaltskosten an). Als Abgeltung für die daraus resultierende Mehrbelastung wurden anderen Mitarbeiter/innen neben den "Weihnachtsbelohnungen" Belohnungen in Höhe von insgesamt 6.800,-- angewiesen.

 


Zu Frage 3:

Dazu darf angemerkt werden, dass in meinem Büro mit Ausnahme von zwei Mitarbeiter/innen alle Bediensteten auf Grundlage eines Sondervertrages gemäß § 36 Vertrags- bedienstetengesetz 1948 beschäftigt sind. Eine Angabe über die besoldungsrechtliche Stellung ist aus Datenschutzgründen daher nicht möglich.

Zu Frage 4:

Siehe Beantwortung zu Frage 1.

Zu Frage 5:

Das jährliche Brutto-Durchschnittsgehalt einer/eines im Büro der Präsidentin des Nationalrates tätigen Mitarbeiterin/Mitarbeiters (bereinigt auf Vollbeschäftigungsäquivalente VBÄ) ab 30. Oktober 2006 wird wie folgt mitgeteilt:

2006 (ab 30.10.)                              12.039,--/VBÄ

2007                                                                 75.657,--/VBÄ

2008                                                                 84.459,--/VBÄ

2009                                                                 86.155,--/VBÄ

2010                                                                 87.074,--/VBÄ

Zu Frage 6:

Gesamtkosten für 2006                    4.184,--

Gesamtkosten für 2007                    3.819,--

Gesamtkosten für 2008                    4.092,--

Gesamtkosten für 2009                    2.746,--

Gesamtkosten für 2010                    2.105,--

Gesamtkosten für 2011                    2.746,--

Zu Frage 7:

Im Büro des Zweiten Präsidenten sind bis auf eine Ausnahme alle Mitarbeiter/innen auf Basis eines Sondervertrages beschäftigt. Eine Angabe über die besoldungsrechtliche Stellung ist aus Datenschutzgründen daher nicht möglich.

Zu Frage 8:

Siehe Beantwortung zu Frage 1.


Zu Frage 9:

Das jährliche Brutto-Durchschnittsgehalt einer/eines im Büro des Zweiten Präsidenten des Nationalrates tätigen Mitarbeiterin/Mitarbeiters (bereinigt auf Vollbeschäftigungsäquivalente VBÄ) ab 30. Oktober 2006 wird wie folgt mitgeteilt:

2006  (ab 30.10.)                              € 13.744,--/VBÄ

2007                                                                 € 68.773,--/VBÄ

2008                                                                 € 74.329,--/VBÄ

2009                                                                 € 79.810,--/VBÄ

2010                                                                 € 86.698,--/VBÄ

Zu Frage 10:

Gesamtkosten für 2006                  1.746,--

Gesamtkosten für 2007                  1.691,--

Gesamtkosten für 2008                  1.847,--

Gesamtkosten für 2009                  6.569,-- *)

Gesamtkosten für 2010                  3.800,--

Gesamtkosten für 2011                  4.342,--

*) Als Abgeltung für besondere Leistungen wurden den Mitarbeiter/innen neben den "Weihnachtsbelohnungen" Belohnungen in Höhe von insgesamt 2.700,-- angewiesen.

Zu Frage 11:

Im Büro des Dritten Präsidenten sind bis auf eine Ausnahme alle Mitarbeiter/innen auf Basis eines Sondervertrages beschäftigt. Eine Angabe über die besoldungsrechtliche Stellung ist aus Datenschutzgründen daher nicht möglich.

 

Zu Frage 12:

Siehe Beantwortung zu Frage 1.

Außer aus Anlass des Weihnachtsfestes wurden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Büro des Dritten Präsidenten des Nationalrates im Jahr 2009 Belohnungen für besondere Leistungen in Höhe von insgesamt 2.700,-- zuerkannt.


Zu Frage 13:

Das jährliche Brutto-Durchschnittsgehalt einer/eines im Büro des Dritten Präsidenten des Nationalrates tätigen Mitarbeiterin/Mitarbeiters (bereinigt auf Vollbeschäftigungsäquivalente VBÄ) ab 30. Oktober 2006 wird wie folgt mitgeteilt:

 

2006 (ab 30.10.)                               12.357,--/VBÄ

2007                                                                 69.253,--/VBÄ

2008                                                                 77.385,--/VBÄ

2009                                                                 48.006,--/VBÄ

2010                                                                 51.478,--/VBÄ

Zu Frage 14:

Ich betrachte Prämien und Belohnungen nicht nur als Anerkennung für besondere Leistungen, sondern auch als Motivationsinstrument und sehe daher keine Veranlassung, von diesem bewährten System der Parlamentsdirektion, das im Übrigen nur sehr sparsam eingesetzt wird, abzugehen.