76/ABPR XXIV. GP
Eingelangt am 17.04.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Präsidentin des Nationalrates
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 20. März 2012 an die Präsidentin des Nationalrates die schriftliche Anfrage 77/JPR betreffend "Hacklerregelung" für Beamte gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich zu den einzelnen Fragen wie folgt:
Zu Frage 1
a) von 1. Jänner bis 31. Dezember 2007 1
b) von 1. Jänner bis 31. Dezember 2008 2
c) von 1. Jänner bis 31. Dezember 2009 1
d)von 1. Jänner bis 31. Dezember 2010 3
e) von 1. Jänner bis 31. Dezember 2011 3
f) von 1. Jänner bis 31. März 2012 2
Zu Frage 2
Im Hinblick auf die geringe Personenzahl, die einen Rückschluss auf Einzelpersonen zulassen würde, kann diese Frage nur in Form einer Durchschnittsangabe beantwortet werden. Das durchschnittliche Pensionsantrittsalter des relevanten Personenkreises beträgt 62,7 Jahre.
Zu Frage 3
Von dem in Frage 1 angesprochenen Personenkreis wurden alle Bediensteten vor dem 31. Dezember 1953 geboren.
Zu Frage 4
weiblich männlich
a) von 1. Jänner bis 31. Dezember 2007 0 1
b)von 1. Jänner bis 31. Dezember 2008 0 2
c) von 1. Jänner bis 31. Dezember 2009 0 1
d) von 1. Jänner bis 31. Dezember 2010 1 2
e) von 1. Jänner bis 31. Dezember 2011 0 3
f) von 1. Jänner bis 31. März 2012 1 1
Zu Frage 5
Von dem in Frage 1 umschriebenen Personenkreis haben zum Zeitpunkt der Ruhestandsversetzung drei Personen das 60., eine Person das 61, zwei Personen das 62., eine Person das 63., eine Person das 64. und vier Personen das 65. Lebensjahr erreicht.
Zu Frage 6
Es wurde für sieben Personen aus dem in Frage 1 näher umschriebenen Kreis gemäß § 236b Abs. 6 Beamten-Dienstrechtsgesetz die beitragsgedeckte Gesamtdienstzeit bescheidmäßig festgestellt.
Zu Frage 7
Vier Personen aus dem in Frage 1 näher umschriebenen Kreis haben sowohl Schul- als auch Studienzeiten zur Erreichung der beitragsgedeckten Gesamtdienstzeit nachgekauft.
Zu Frage 8
Von diesen Personen wurden 141 Monate an Beitragszeiten nachgekauft. Der durchschnittliche besondere Pensionsbeitrag betrug € 502,64/Monat. Eine Darstellung pro Jahrgang ist nicht möglich, da aufgrund der geringen Personenanzahl ein Personenbezug hergestellt werden kann.
Zu Frage 9
Konkrete Angaben zu den monatlichen Aktivbezügen können nicht gemacht werden, da aufgrund des eingeschränkten Personenkreises (geringe Anzahl der betroffenen Personen pro Jahrgang - siehe Antwort zu Frage 1) ein Personenbezug hergestellt werden kann. Die jeweilige Bezugshöhe ergibt sich aus den bezüglichen besoldungsrechtlichen Regelungen.
Zu Frage 10
Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich der Parlamentsdirektion.