82/ABPR XXIV. GP

Eingelangt am 28.08.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Obfrau des Untersuchungsausschusses

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Otto Pendl und Werner Amon, MBA haben am 1. August 2012 unter der Zahl 88/JPR an mich als Vorsitzende des Untersuchungsausschusses zur Klärung von Korruptionsvorwürfen eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Verfälschung des Amtlichen Protokolls des Untersuchungsausschusses vom 11. Juli 2012 durch die Ausschussvorsitzende“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 4:

Der Inhalt der Beratungen des Untersuchungsausschusses ist gem. § 24 Abs 1 VO-UA vertraulich, Diese Vertraulichkeit wurde durch die in der Anfrage enthaltene Wiedergabe von Inhalten der Beratungen in der Sitzung vom verletzt. Die Fragen 1 bis 4 können ohne Verletzung dieser Vertraulichkeit nicht beantwortet werden.

Der in Zögernitz-Atzwanger, Kommentar zur NRGO, Anm 5 vorgeschlagene Weg, einen Ausschussbeschluss über die Vertraulichkeit einzuholen, steht hier nicht offen, da es sich anders als im dort behandelten Fall nicht um eine per Beschluss für vertraulich erklärte Sitzung handelt, sondern um einen Fall der gesetzlich angeordneten Vertraulichkeit.

Ohne Verletzung der Vertraulichkeit kann ich lediglich darauf hinweisen, dass der in der Einleitung der Anfrage wiedergegebene Ablauf des Abstimmungsvorgangs hinsichtlich der Verkündung des Abstimmungsergebnisses unvollständig ist und daher nicht den Tatsachen entspricht.

Weiters muss ich den in der Anfrage erhobenen Vorwurf einer „Verfälschung“ des Amtlichen Protokolls zurückweisen. Die erfolgte Protokollberichtigung diente ausschließlich der Korrektur einer irrtümlichen Fehlprotokollierung.

Zu den Fragen 5 und 6:

Derartige Gespräche fanden während einer Unterbrechung der Sitzung und damit außerhalb des Untersuchungsausschusses statt. Sie unterliegen daher nicht dem Fragerecht nach § 89 NRGO.

Ich darf jedoch versichern, dass ich Gespräche mit Mitarbeitern der Parlamentsdirektion, Mitarbeitern meiner Fraktion, und dem Verfahrensanwalt führte. Die Fragestellung bezog sich auf den Reassümierungs-Charakter und die dadurch erforderliche Einstimmigkeit.

Zu Frage 7:

Die Sitzung wurde unterbrochen.

Zu Frage 8:

Zum Inhalt der Beratungen verweise ich auf die obigen Ausführungen zu den Fragen 1 bis 4.

Die Entscheidung über das Abstimmungsergebnis in der Sitzung vom         sowie die Entscheidung über die Protokollberichtigung sind endgültig             und bindend. Eine spätere Abänderung ist durch das Gesetz nicht vorgesehen. Ich teile auch nicht die in der Anfrage ausgedrückte Ansicht, dass eine Fehlentscheidung vorliege.

Zu Frage 9:

Wortmeldungen in einer Geschäftsordnungsdebatte werde ich nach der Geschäftsordnung handhaben.