89/ABPR XXIV. GP
Eingelangt am 05.11.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Präsidentin des Nationalrates
Anfragebeantwortung
Der Abgeordnete Stefan Markowitz hat am 5. September 2012 an die Präsidentin des Nationalrates die schriftliche Anfrage 90/JPR betreffend „Parlamentsbrand“ gerichtet.
Zur Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
Zu Frage 1:
Gemäß geltender Gesetzeslage und Behördenauftrag müssen im Interesse der Personen- und Gebäudesicherheit erforderliche Maßnahmen durch den Gebäudeerhalter veranlasst werden.
Im Konkreten mussten die zumindest 25 Jahre alten Holzdachlauftreppen erneuert werden.
Zu Frage 2:
Da für Arbeiten dieser Art einerseits eine stabile Wetterlage und andererseits die Aufstellung eines Krans erforderlich ist und darüber hinaus der parlamentarische Betrieb so geringfügig wie möglich beeinträchtigt werden soll, wurde die Ausführung der Arbeiten in der tagungsfreien Zeit vorgesehen.
Zu Frage 3:
€ 45.000,-- (inkl. 20% MwSt.)
Zu Fragen 4 und 5:
Da ein Befestigungsbolzen nicht gelockert werden konnte, musste dieser mit einer Trennscheibe aufgeschnitten werden. Dabei entstand ein Funkenflug, der keine sichtbare Gefahr darstellte. Der danach gelockerte Treppenteil wurde mit den anderen zum Abtransport seitlich gelagert. Nach ca. einer Stunde kam es zu einer Selbstentzündung der gelagerten Holzlauftreppe mit Rauchentwicklung. Das entstandene Feuer wurde mittels Handfeuerlöschern von den Mitarbeitern der ausführenden Firma gelöscht.
Zu Frage 6:
Seitens der Mitarbeiter der vor Ort tätigen Firma wurde unmittelbar nach Brandausbruch die Wiener Berufsfeuerwehr verständigt, parallel dazu von diesen mit den Löschmaßnahmen begonnen (s. Pkt. 4) und der für diese Arbeiten zuständige Mitarbeiter der Abt. A2.3 - Technische Gebäudeverwaltung von dem Vorfall verständigt; dieser setzte dann die interne Meldekette in Gang.
Zu Fragen 7 bis 10:
Da das Feuer unmittelbar nach seinem Entstehen bereits unter Kontrolle bzw. die Löscharbeiten im Gange waren, war eine Sirenenauslösung nicht erforderlich. Eine Gefahr für Menschen oder das Gebäude bestand zu keinem Zeitpunkt.
Zu Frage 11:
Die für den technischen und organisatorischen Brandschutz verantwortlichen Mitarbeiter/Innen der Abt. A2.2 - Sicherheit und Abt. A2.3-Technische Gebäudeverwaltung waren vom gegenständlichen Sachverhalt in Kenntnis und auch vor Ort anwesend. Bereits während der Löscharbeiten wurde die Meldekette bis zum Büro der Präsidentin des Nationalrats durchgeführt. Nach Beendigung der Löscharbeiten wurde die Öffentlichkeit umgehend über den stattgefundenen Vorfall mittels Presseaussendung bzw. die im Parlament tätigen Personen via Intranet durch den Dienst L4 informiert.
Zu Frage 12:
Vorfälle (Brand, Unfälle, etc.) werden seitens der Sicherheitsabteilung (Sicherheitszentrale und Sicherheitsgruppe) anhand eines detaillierten, standardisierten Notfallmanagements abgearbeitet.
Das Notfallmanagement umfasst auch einen Alarmplan für den Fall "Meldung über Brand im Außenbereich des Parlaments".
Dieser beinhaltet als zentralen Punkte die Vorgangsweise der MitarbeiterInnen ("Nachschauhalten", Beurteilung der Lage, gegebenenfalls Alarmierung / Sirenenauslösung, Räumung, etc.), Durchführung von Verständigungen sowie die Protokollierung und Dokumentation des Vorfalls.
Die Notfallfibel und Brandschutzordnung für die Parlamentsgebäude wurde allen MitarbeiterInnen der Parlamentsdirektion nachweislich zur Kenntnis gebracht und ist unter https://iwww.parlament.gv.at/ZUSD/INTRANET/Notfallfibel.pdf im Intranet des Parlaments abrufbar.
Zu Frage 13:
Unabhängig von der geplanten Gesamtsanierung des Parlamentsgebäudes vertreten die zuständigen Behörden die Auffassung, dass hinsichtlich der zentralen Gebäudemängel unverzüglich Maßnahmen zur Begrenzung der straf- und zivilrechtlichen Haftung des Gebäudebetreibers zu setzen sind. Um den Betrieb des Parlamentsgebäudes bis zum Sanierungsbeginn sicherzustellen, wurde für die unumgänglich zu setzenden Maßnahmen daher eine "Sofortmaßnahmen-Liste" entwickelt, die laufend zu evaluieren und umzusetzen ist. Selbstverständlich wird bei jeder einzelnen Maßnahme danach getrachtet, verlorenen Aufwand im Hinblick auf die Gesamtsanierung weitestgehend zu vermeiden. Diese Ausführungen gelten auch für die Fragen 14, 15 und 16.
Die Bau- und Planungsleistungen im Jahr 2011 gliedern sich in:
· Maßnahmen im Interesse der Gebäude- bzw. Personensicherheit ca. € 0,678 Mio.; dies waren im Wesentlichen:
o Errichtung eines
Müllraums
o Umbau der Wirtschaftstore 1 und 3 zu
Fluchtausgängen
o Sanierung der Glaszierlichte NR-Saal
o Einbau einer Sicherheitsbeleuchtung im
Gebäude Reichsratsstraße 1
· Instandhaltungsarbeiten in allen Gebäuden (inkl. Umsetzung gesetzlicher Vorschriften, Gebrechens- und Schadensbehebungen, Büroadaptierungen, Umsetzung von Nutzeranforderungen): ca. € 1,631 Mio.
· Wartungen (z.B. Aufzugsanlagen, Brandmeldeanlagen, Sicherheits- und Fluchtwegebeleuchtung, Rohrpost, Telefonanlagen): ca. € 0,872 Mio.
· sowie sonstige Projekte
o Generalsanierung der Einmietungen im Gebäude Bartensteingasse 2: ca. € 1,756 Mio.
Zu Frage 14:
Die bis Ende August angefallenen Kosten für beauftragte bzw. durchgeführte Arbeiten belaufen sich mit Stand Ende August 2012 für:
· Maßnahmen im Interesse der Gebäude- bzw. Personensicherheit auf ca. € 0,93 Mio.; dies waren im Wesentlichen:
o Mängelbehebung an den Aufzugsanlagen
o Mängelbehebung an den
Elektroinstallationen
o Entfernung von einengenden Bauteilen in
Fluchtwegen
o Erweiterung der Brandmeldeanlage- und der
Brandfallsteuerung
o Herstellung einer flächendeckenden
akustischen/optischen Alarmierung
o Absturzsicherungen und Dachlauftreppen
o Sanierung von Gewölbebögen am
Halleboden
o Sanierung einer Dippelbaumdecke am
Dachboden oberhalb des BV-Saals
o Mustersanierung Teilsegment Glaszierlichte
BV-Saal für nachfolgende
Sanierung der Glaszierlichte.
· Instandhaltungsarbeiten (inkl. Umsetzung gesetzlicher Vorschriften, Gebrechens- und Schadensbehebungen, Büroadaptierungen, Umsetzung von Nutzeranforderungen): ca. € 0,782 Mio.
· Wartungen (z.B. Aufzugsanlagen, Brandmeldeanlagen, Sicherheits- und
Fluchtwegebeleuchtung, Rohrpost, Telefonanlagen): ca. € 0,62 Mio.
· sowie sonstige Projekte (z.B. Fenstertausch 6. OG/RR 9, Aufzug Rathausplatz Mitte, Austausch defekte Splitklimaanlagen im Zwischengeschoss NR-Saal, Abrechnung Bartensteing. 2): ca. € 0,968 Mio.
Zu Frage 15:
· Noch auszuführende Maßnahmen im Interesse der Gebäude- bzw. Personensicherheit, die mit anteilig ca. € 0,21 Mio. in das Budgetjahr 2012 fallen:
o Musterbrandschutzklappen an Fluchtwegen (Pilotprojekt für Einbau von Brandschutzklappen an Fluchtwegen)
o Sanierung eines Treppenlaufs im BV-Saal (Pilotprojekt für Sanierung von Natursteinstiegen)
o Planungsabschluss für die Herstellung von provisorischen Fluchtstiegen in Wirtschaftshöfen
· Abrechnung während der tagungsfreien Zeit durchgeführter Sofortmaßnahmen ca. € 0,446 Mio. und sonstiger Projekte mit ca. € 0,752 Mio.
· Wartungsarbeiten: ca. € 0,23 Mio.
· Instandhaltungsarbeiten: ca. € 0,25 Mio.
Zu Frage 16:
· Der Gesamtkostenrahmen für Maßnahmen im Interesse der Gebäude- bzw. Personensicherheit, deren Ausführung 2013 geplant ist, beläuft sich geschätzt auf ca. € 2,3 Mio.; vorgesehen ist:
o Sanierung der Glaszierlichte BV-Saal
o Adaptierungen an Fluchtwegen
o Sanierung von Natursteinstiegen
o Herstellung von provisorischen
Fluchtstiegen in Wirtschaftshöfen
o Einbau von Brandschutzklappen an
Fluchtwegen
o Ausbau der Sicherheits- und
Rettungswegebeleuchtung
· Instandhaltungsarbeiten: ca. € 1 Mio.
· Wartungen: ca. € 0,9 Mio.
· Allenfalls weitere Projekte werden im Zuge der Erstellung des Bauprogramms 2013 entwickelt.