91/ABPR XXIV. GP

Eingelangt am 16.11.2012
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Präsidentin des Nationalrates

Anfragebeantwortung


Der Abgeordnete Dr. Martin Graf und weitere Abgeordnete haben am 22. Oktober 2012 an die Präsidentin des Nationalrates die schriftliche Anfrage 92/JPR betreffend Förderungen für Studien des Abgeordneten Dr. Peter Pilz (langjähriger Bewohner eines Gemeindebaus zum Sozialtarif und Besitzer eines Diplomatenpasses) gerichtet. Diese beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1, 5, 6, 7 und 8:

Die Beantwortung dieser Fragen ist mir nicht möglich, da ich keine Wahrnehmungen über den Kenntnisstand des damaligen Präsidenten des Nationalrats habe.

Zu den Fragen 2 bis 4:

Ohne den angegebenen Sachverhalt bestätigen zu können, lässt sich ganz allgemein sagen, dass die Erstellung einer durch eine öffentliche Stelle geförderten Studie mit einem Nationalratsmandat mangels anderslautender gesetzlicher Bestimmungen vereinbar ist. Das Unvereinbarkeitsgesetz schreibt in einem solchen Fall auch keine Meldung an den Unvereinbarkeitsausschuss vor.