93/ABPR XXIV. GP

Eingelangt am 28.03.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Präsidentin des Nationalrats

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 30. Jänner 2013 an die Präsidentin des  Nationalrates  die  schriftliche Anfrage  94/JPR  betreffend Hacklerregelung  für Beamte gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich zu den einzelnen Fragen wie folgt:

Zu Frage 1

a)  von 1. Jänner bis 31. Dezember 2012                              2

b)  seit 1. Jänner 2013                                                            0

Zu Frage 2

Das durchschnittliche Pensionsantrittsalter des relevanten Personenkreises beträgt 60 Jahre.

Zu Frage 3

Von dem in Frage 1 angesprochenen Personenkreis wurden beide Bedienstete vor dem 31. Dezember 1953 geboren.

Zu Frage 4

weiblich               männlich

a)  von 1. Jänner bis 31. Dezember 2012                              1                          1

b)  seit 1. Jänner 2013                                                            0                          0

Zu Frage 5

Von dem in Frage 1 umschriebenen Personenkreis haben zum Zeitpunkt der Ruhestandsversetzung zwei Personen das 60. Lebensjahr erreicht.

Zu Frage 6

Es wurde für zwei Personen aus dem in Frage 1 näher umschriebenen Kreis gemäß § 236b Abs. 6  Beamten-Dienstrechtsgesetz  die beitragsgedeckte  Gesamtdienstzeit bescheidmäßig festgestellt.

Zu Frage 7

Zwei Personen aus dem in Frage 1 näher umschriebenen Kreis haben Nachkäufe nicht beitragsgedeckter Zeiten getätigt.

Zu Frage 8

Von diesen Personen wurden gesamt 102 Monate an Beitragszeiten nachgekauft. Der durchschnittliche besondere Pensionsbeitrag betrug € 512,57/Monat.

Zu Frage 9

Konkrete Angaben zu den monatlichen Aktivbezügen können nicht gemacht werden, da aufgrund des eingeschränkten Personenkreises (geringe Anzahl der betroffenen Personen pro Jahrgang - siehe Antwort zu Frage 1) ein Personenbezug hergestellt werden kann. Die jeweilige Bezugshöhe ergibt sich aus den bezüglichen besoldungsrechtlichen Regelungen.