95/ABPR XXIV. GP

Eingelangt am 25.06.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Präsidentin des Nationalrates

Anfragebeantwortung

 

 

Die Abgeordneten Ing. Lugar, Kolleginnen und Kollegen haben am 25. April 2013 an die Präsidentin des Nationalrates die schriftliche Anfrage 96/JPR betreffend die Leistung von Überstunden an Plenartagen gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Ganz allgemein wurde das Thema von Veränderungen in der Arbeitsweise des Nationalrates, wie sie auch die Fragesteller beispielsweise skizzieren, in dieser Legislaturperiode von den Fraktionen mehrfach angesprochen, aber nicht in einer Geschäftsordnungsgesetz-Novelle umgesetzt. Die stärkere Rolle der nationalen Parlamente bei der Mitwirkung in der Europäischen Union, aber auch die veränderte Erwartungshaltung der Öffentlichkeit werden es aus meiner Sicht unumgänglich machen, darauf Antworten zu finden.

Zu den einzelnen Fragen:

Ad 1. und 2.)

Für die Bediensteten der Parlamentsdirektion gilt grundsätzlich die gesetzliche Arbeitszeit laut BDG bzw. VBG im Ausmaß von 40 Wochenstunden. Darüber hinaus leistet die überwiegende Mehrzahl der Bediensteten Überstunden, die entweder durch ein Pauschale oder einen „All inclusive-Bezug“ abgegolten werden. Die über das jeweilige Pauschale hinaus erbrachten zeitlichen Mehrleistungen werden durch Zeitausgleich oder nach den besoldungsrechtlichen Vorschriften abgegolten.

Das „Standard“-Arbeitszeitmodell sieht eine Normdienstzeit von 8 Uhr bis 16 Uhr vor, jedoch gilt in der Parlamentsdirektion Gleitzeit. Die Mitarbeiter/innen können daher unter Berücksichtigung der dienstlichen Notwendigkeiten ihre Dienstzeit innerhalb eines gewissen Rahmens frei wählen.

 


Für einige Gruppen (z.B. Hausarbeiter, Reinigungskräfte) gelten andere Zeitmodelle, die auf die jeweiligen dienstlichen Erfordernisse abgestimmt sind. Im Bereich der Sicherheitszentrale besteht Schichtdienst, da diese - unabhängig von allfälligen Plenarsitzungen - ständig besetzt sein muss.

 

Wie bereits zuvor ausgeführt wurde der überwiegenden Mehrzahl der Bediensteten, soferne sie nicht in die Gruppe der Bezieher/innen von All inclusive-Bezügen fallen, ein Überstundenpauschale zuerkannt, das auch einen gewissen Prozentsatz an Nachtüberstunden beinhaltet. Die Abgeltung der darüber hinaus erbrachten zeitlichen Mehrleistungen erfolgt - entweder in Form von Zeitausgleich oder nach den besoldungsrechtlichen Vorschriften - in folgender Weise:

-                             1:1 falls die wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden nicht übersteigt

-                             1:1,5 für Überstunden vor 22 Uhr

-                             1:2 für Überstunden nach 22 Uhr

Ad 3. bis 5.)

Eingangs darf ich darstellen, wie bei der Beantwortung dieser Fragen vorgegangen wurde:

In dieser Legislaturperiode fanden bisher an 93 Tagen Plenarsitzungen statt, die länger als bis 19 Uhr gedauert haben. Dies bedeutet, dass pro Jahr etwa 20 derartige Sitzungstage anfielen. Diese Sitzungstage endeten im Durchschnitt um etwa 21.45 Uhr.

Bis Sitzungsende bzw. bei einigen Organisationseinheiten (z.B. Stenographische Protokolle) einige Zeit über das Sitzungsende hinaus versehen jeweils etwa 70 Personen Dienst, davon im Schnitt 22 Akademiker/innen, 15 Bedienstete des gehobenen Dienstes, 16 Bedienstete des Fachdienstes und 17 sonstige Bedienstete.

Insgesamt werden unter Zugrundelegung der zuvor dargestellten Durchschnittsbetrachtung jährlich etwa 8.400 Überstunden im Zusammenhang mit Plenarsitzungen erbracht. Davon entfallen etwa 2.700 auf Akademiker/innen, 1.800 auf Mitarbeiter/innen im gehobenen Dienst, 1.900 auf Bedienstete des Fachdienstes und 2.000 auf sonstige Bedienstete.

Diese grobe Durchschnittsbetrachtung führt im Ergebnis zu Personalkosten iHv etwa € 2.700,-- pro Sitzungsstunde außerhalb der Normaldienstzeit. Kosten nach 22 Uhr sind hier nicht berücksichtigt, da - wie zuvor dargestellt - das durchschnittliche Sitzungsende vor diesem Zeitpunkt liegt, wären jedoch mit ca. € 3.500,--/Stunde zu bemessen.

 


Ad 6.)

Nach 19 Uhr werden an einem diesen Berechnungen zugrunde liegenden durchschnittlichen Sitzungstag etwa 3.900 Überstunden von Bediensteten der Parlamentsdirektion geleistet. Rein rechnerisch würden diesen Überstunden etwa fünf Plenarsitzungstage zwischen 9 Uhr und 19 Uhr entsprechen, jedoch wäre ein derartiger Schluss u.a aus nachstehenden Gründen nicht seriös. Einerseits wird das Personal der Parlamentsdirektion nach 19 Uhr beispielsweise wegen der geringeren Besucher/innenfrequenz reduziert, andererseits ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass eine Vielzahl der mit dem Sitzungsbetrieb befassten Bediensteten des Hauses aufgrund von Mehrfachverwendungen auch andere Aufgaben wahrzunehmen hat. Sollten diese in vermehrtem Ausmaß tagsüber für Plenarsitzungen herangezogen werden, müssten die sonstigen Aufgaben außerhalb der Normaldienstzeit erfüllt werden, was naturgemäß wiederum zu Überstundenleistungen führen würde.

Ad 7.)

Aufgrund der geltenden Rechtslage wird der Arbeitsplan des Nationalrates nicht autonom von der Präsidentin/vom Präsidenten des Nationalrates festgelegt, sondern aufgrund von Beratungen in der Präsidialkonferenz. Die Dauer der Plenarsitzungen selbst ist maßgeblich von der Anzahl der parlamentarischen Fraktionen oder der Inanspruchnahme der in der Geschäftsordnung vorgesehenen Minderheitenrechte bestimmt. Die Berücksichtigung der in der Geschäftsordnung vorgesehenen Redezeitregelungen führt dazu, dass die sogenannte Wiener Stunde derzeit 69 Minuten dauert.

Wie ich einleitend skizziert habe, bedürfen Änderungen betreffend die Dauer von Plenarsitzungen des Konsenses der Fraktionen und letztlich gesetzlicher Regelungen.