97/ABPR XXIV. GP
Eingelangt am 28.06.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert.
Abweichungen vom Original sind möglich.
Präsidentin des Nationalrates
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen haben am 14. Mai 2013 an die Präsidentin des Nationalrates die schriftliche Anfrage 98/JPR betreffend Bezügegesetz 2012, soweit dieses von mir zu vollziehen ist, gerichtet.
Diese Anfrage darf ich wie folgt beantworten:
Zum 1. Mai 2013 beziehen 212 Personen Ruhebezüge nach dem Bezügegesetz.
Versorgungsbezüge nach dem Bezügegesetz beziehen zum 1. Mai 2013 136 Personen.
Auf Grund einer Optionserklärung gemäß § 49f Bezügegesetz beziehen derzeit 25 Personen einen verminderten Ruhebezug.
Zu Frage 4:
Ja
Zu Frage 5:
Der Aufwand für Ruhebezüge betrug im Jahr 2012 EUR 11.916.053,55;
215 Personen hatten Anspruch auf Ruhebezug.
Zu Frage 6:
Der Aufwand für Versorgungsbezüge im Jahr 2012 beziffert sich mit EUR 4.817.557,85;
136 Personen hatten Anspruch auf Versorgungsbezug.
Zu Frage 7:
Die Höhe der Einnahmen aus den Pensionsbeiträgen gemäß § 12 Bezügegesetz betrug im Jahr 2012 EUR 81.478,16.
Zu Frage 8:
Die Einnahmen aus dem Beitrag gemäß § 44n Bezügegesetz betrugen im Jahr 2012 EUR 1.365.521,44.
Zu Frage 9:
Aufgrund § 14 Abs. 2 Bezügegesetz ist im Jahr 2012 kein finanzieller Aufwand entstanden.
Zu Frage 10:
Keine
Zu Frage 11:
Im Jahr 2012 hatte eine Person Anspruch auf eine Leistung nach § 14 Absatz 3 Bezügegesetz.
Zu Frage 12:
Zum Stichtag 1. Mai 2013 hatten 52 Personen Anspruch auf einen Ruhe- oder Versorgungsbezug von mehr als EUR 4.000,00 brutto exklusiv Pensionssicherungsbeitrag.