98/ABPR XXIV. GP
Eingelangt am 28.06.2013
Dieser Text ist elektronisch
textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.
Präsidentin des Nationalrates
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen haben am 24. Mai 2013 an die Präsidentin des Nationalrates die schriftliche Anfrage 99/JPR betreffend Gleichstellung von Mann und Frau gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2
Hinsichtlich der Einstellungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Zeitraum vom 30. Oktober 2006 bis 31. Mai 2013 verweise ich auf die nachstehende Tabelle:
|
Ergänzend möchte ich festhalten, dass Aufnahmen in der Parlamentsdirektion nach den Bestimmungen des Ausschreibungsgesetzes erfolgen. Dies bedeutet, dass zu besetzende Planstellen (soferne nicht ein Ausnahmetatbestand ‒ wie etwa bei Aufnahmen für die parlamentarischen Klubs ‒ greift) öffentlich oder ‒ im Zusammenhang mit dem seit einiger Zeit geltenden grundsätzlichen Aufnahmestopp ‒ bundesintern bekannt gemacht werden und in weiterer Folge ein auf die Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes abgestelltes Auswahlverfahren durchgeführt wird.