99/ABPR XXIV. GP

Eingelangt am 28.06.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Präsidentin des Nationalrates

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen haben am 24. Mai 2013 an die Präsidentin des Nationalrates die schriftliche Anfrage 100/JPR betreffend Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestellt.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt (zu den Fragen 1 - 4):

Ich bekenne mich zu einer aktiven Gleichbehandlungs- und Gleichstellungspolitik, die auch die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben umfasst, wie es auch im gemäß §11a Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GIBG) zu erlassenden Frauenförderungsplan der Parlamentsdirektion, zuletzt kundgemacht mit 1. Jänner 2009, zum Ausdruck gebracht wird.

Ein besonderes Anliegen war und ist mir, dass die Inanspruchnahme der Väterkarenz und des „Papamonats“ in der Parlamentsdirektion gefördert sowie von MitarbeiterInnen und Vorgesetzten gleichermaßen akzeptiert wird und dass sich eine Familienpause auf die Karriereplanung von Frauen und Männern nicht nachteilig auswirkt. Die MitarbeiterInnen werden durch die Personalabteilung über sämtliche Möglichkeiten einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung im Zusammenhang mit der Elternschaft informiert. Auch die Möglichkeit zur Telearbeit wird, so es der Dienstbetrieb gestattet, geboten und in Anspruch genommen. Die Personalentwicklung bietet Wiedereinstiegsprogramme für karenzierte Bedienstete. Auf freiwilliger Basis können Eltern auch während der Karenz das Weiterbildungsangebot der Parlamentsdirektion nutzen.

 

Zur Feststellung des Betreuungsbedarfes habe ich im Herbst 2011 eine Umfrage unter den Bediensteten veranlasst. Diese ergab, dass es die meisten Eltern bevorzugen, die Kinder wegen der sozialen Kontakte in einem Kindergarten in der Wohnumgebung unterzubringen, spezieller Bedarf jedoch während der Sommermonate gegeben sei.


Seit 1994 ist gemeinsam mit dem Bundeskanzleramt ein ganzjähriger Betriebskindergarten in einem Gebäude am Rathausplatz eingerichtet, für den die Republik die Infrastruktur zur Verfügung stellt. Aktuell wird dieses Angebot von 3 Bediensteten der Parlamentsdirektion, 4 Klubbediensteten und 2 parlamentarischen MitarbeiterInnen genutzt. Seit dem Sommer 2012 bietet die Parlamentsdirektion mit dem Dienststellenausschuss und gemeinsam mit den Bundesministerien zusätzlich in den Sommerferien eine Kinderbetreuung für Kinder vom 3. bis zum vollendeten 10. Lebensjahr an. Um den Kindern ein kinderfreundliches Umfeld zu bieten, wird die Betreuung in der Volksschule am Judenplatz, betreut von MitarbeiterInnen der „Kindercompany“, stattfinden.

Die Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden in regelmäßigen Abständen evaluiert. Im Rahmen meiner Befugnisse als Dienstgeberin werde ich weiterhin von allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln Gebrauch machen, um in diesem Bereich Fortschritte zu erzielen.

Der Betriebskindergarten steht auch MandatarInnen zur Verfügung, derzeit wird dieses Angebot aber nicht in Anspruch genommen, wohl aus ähnlichen Gründen, wie von den Bediensteten genannt.

Für Abgeordnete wurde ein Stillzimmer eingerichtet. Ein Kinderbetreuungsraum in der Reichsratsstraße wurde wegen der unterschiedlichen Entfernung zu den Klubräumlichkeiten u/o Sitzungssälen nicht in Anspruch genommen. Gegen zentrale Einrichtungen spricht die Erfahrung sowie die Tatsache, dass MandatarInnen in verschiedenen Gebäuden untergebracht sind. Den parlamentarischen Klubs sind im Übrigen relativ umfangreiche Flächen zugewiesen, auf deren Nutzung (auch für Kinderbetreuungszwecke) ich als Präsidentin keinen Einfluss habe.