20/BI XXIV. GP
Eingebracht am 11.02.2010
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möglich.
Bürgerinitiative
Formblatt für eine Bürgerinitiative
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Bürgerinitiative betreffend Verbesserung der tierschutzgesetzlichen |
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Situation der Schweine in Österreich: |
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Aus für Kastenstände, Vollspaltenböden und qualvolle narkosefreie |
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Ferkelkastration; verpflichtende Stroheinstreu, Erhöhung des |
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Platzangebots |
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Seitens der Einbringer wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht |
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angenommen: |
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Das Bundestierschutzgesetz und die anschließenden |
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Tierhaltungsverordnungen unterliegender Bundes- |
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kompetenz |
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ANLIEGEN: |
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Der Nationalrat wird ersucht, |
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ein fundiertes Konzept für artgerechte Schweinehaltung in Österreich aus- |
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zuarbeiten und darin insbesondere für folgende Reformen einzutreten |
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-) Verbot von Kastenständen |
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-) Verbot von Vollspaltenböden |
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-) Verpflichtung von Stroh-Einstreu |
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-) Erhöhung des Platzangebotes |
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-) Verbot von schmerzhaften chirurgischen Eingriffen ohne Narkose und postopera- |
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tive Schmerzbehandlung im Bereich der Kastration, Schwanzkupieren, Zähne ab- |
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schleifen u.a. |
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-) Angebot von ausreichend Nestbaumaterial zum Abferkeltermin |
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-) Ausreichend langer Verbleib der Ferkel bei der Mutter im Einklang mit modernen |
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veterinär-ethologischen Erkenntnissen |
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-) gesetzliche Mindestanforderungen an die Ausbildung der Arbeiterinnen in Sch- |
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weinebetrieben speziell auch unter Tierschutzgesichtspunkten |
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-) Erstellung eines umfassenden Stufenplans zum schrittweisen Ausstieg aus der |
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tierquälerischen Schweine-Intensivtierhaltung |
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Inbesondere ist auch eine stimmige Adaptierung der 1. Tierhaltungsverordnung |
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Anlage 5 (betreffend Mindestanforderungen für die Haltung von Schweinen) an die |
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gesetzlichen Vorgaben des Bundestierschutzgesetzes vorzunehmen. |
(Falls der Vordruck nicht ausreicht, bitte auf Beiblatt fortsetzen.)
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