9/BI XXIV. GP

Eingebracht am 18.06.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bürgerinitiative

Komitee der Bürgerinitiative zur

Erreichung eines „Anti-Mobbing-Gesetzes".

Als Erstunterschreiber, Plutsch Walter,

A 3390  Melk, Anselm Schramb-Gasse 6                                                      Melk, 18. 06. 2009

An die

Parlamentsdirektion
Dr. Karl-Renner-Ring 3
1017  WIEN

Sehr geehrte Damen und Herren der Parlamentsdirektion!

Es geht um die Vorlage einer Bürgerinitiative zur Erreichung eines „Anti-Mobbing-Gesetzes".

Schon vor vielen Jahren wollte ich erreichen. dass eine größere Organisation sich um ein rasche Hilfe

für „Mobbing-Opfer" bemüht. Leider ohne Erfolg.

Daher habe ich mich entschlossen, selber etwas zu tun.

Seit Sommer 2007 arbeitete ich an der nun vorgelegten Initiative. Über deren Inhalt verweise ich auf

den beigefügten „Antrag" und dessen Anlagen.

Werte Damen und Herren der Parlamentsdirektion, bitte berücksichtigen Sie, dass ich kein Jurist bin

und mich daher nicht so fachmännisch ausdrücken kann.

Dafür bin ich durch jahrzehntelange selbsterlittene Schikanen aller Art, sowie der von mir jahrelang

durchgeführten Mobbingberatungen, bestens informiert, wie fürchterlich sich die vielen und oft sehr

extremen Rechtsbrüche der „Mobber" auswirken.

Möchte aber betonen, dass mir persönlich ein „AMG" nicht mehr helfen kann.

Nachdem es in der Republik Österreich bereits rund zwei Millionen „Mobbing-Opfer" gibt, wäre ein
neues Bundesgesetz wirklich dringend notwendig.

Ich gehe fest davon aus, dass so viel Leid, von immerhin ca. 2,000.000 österreichischer Staatsbürger, in
die Bundeskompetenz fällt.

Meine große Hoffnung ist, dass meine Arbeit nicht umsonst war, sondern den vielen Menschen, die
„Betroffene" sind, durch ein „AMG" geholfen wird. Es wäre eine wichtige und am schnellsten wirksame
Präventionsmaßnahme für derzeitige „Opfer", aber auch für die Zukunft enorm wichtig.

Hochgeschätzte Damen und Herren in der Parlamentsdirektion, in den Ministerien, im Nationalrat,
Bundesrat und sonstigen verantwortlichen Institutionen, ich bitte sehr höflich rasch zu helfen.

Es ist für mich eine große Verpflichtung, Sie werte Damen und Herren als unsere Volksvertretung, auch
im Namen aller Unterstützer und der Komiteemitglieder dieser Bürgerinitiative, freundlich zu ersuchen,
unseren Gesetzesantrag zu befürworten. Über zwei Millionen Menschen, von den Kindergartenkindern
bis zu den SeniorenInnen werden Ihnen dafür ganz besonders dankbar sein.

Für Ihre Mühe, geschätzte Damen und Herren möchte ich mich, auch im Namen aller Beteiligten, sehr
herzlich bedanken und zeichne

mit freundlichen Grüßen

Ihr Walter Plutsch,

auch namens der Komiteemitglieder (siehe nächste Seite) sowie aller Unterfertiger der

Bürgerinitiative.

E.h.


Nun erlaube ich mir, Ihnen die werten Komiteemitglieder vorzustellen:

In alphabetischer Reihenfolge:

 

Bayer Stefan A.

Doktor, Präsident d. österr. Akademie f. Arbeitsmedizin, Klosterneuburg.
Mitglied des obersten Sanitätsrates,   Allgemeinmediziner in Arriach, Kärnten.

Bostl   Markus

Doktor, Arbeitsseelsorger -Betriebspastoral Dekanat Lilienfeld, Referent für Bibel
und Liturgie, Akademischer Subervisor oevs und Mobbingberater, Pyhra.

Butbul Martha

„Jazz Gitti", Stimmgewaltige Entertainerin mit Charme, Schmäh und Witz,
Leobendorf.   Ist sozial sehr engagiert.

Eckel Helmut

Beamter, Melk, Prüfer bezüglich Spendenkonto.

Fischer Robert

HR Prof. Dr., Wien. Department für InterdisziplinäreZahnmedizin, Stabstelle
Projektmanagement, Donau-Uni-Krems, Projektleiter des Gesundheitspolitischen
Forums Wien.

Fröhlich Thomas

Mag., FH-Lekt., „campus wien", Beratungsstelle & Praxisgemeinschaft in Wien.

Frühwald Stefan

Uni. Doz. Doktor., Mitarbeiter des PSD N.Ö. d.Caritas und Leiter des „Trialog" in St. Pölten.

Gubitzer  Christine

HR, Dir., Vorsitzenden Stellvertreterin der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD), Wien

Grabner Arnold

Vize-Präsident des Österr. Olympischen Komitees, NR i.R., ehemaliger Bezirkssekretär des
ÖGB, Wr. Neustadt. Bekannt als „Der Sportfunktionär" namens „Noldi".

Hollaender Adrian

Doktor, a.o. Univ. Professor für Grund- u. Menschenrechte, Leiter des Zentrums
für Rechtsforschung und Vorsitzender des österreichischen Grundrechtskonventes. Wien

Hubalek Roman

Magister, Klinischer- und Gesundheitspsychologe, Leiter der Abteilung Klinische Psychologie
an der Krankenanstalt Rudolfstiftung, Wien.

Jahrmann Josef

Abgeordneter zum NÖ Landtag und Bürgermeister von Loosdorf a.d. Westbahn.

John Andreas

Selbständiger Grafiker und Programmierer, St. Pölten. Auch als Firma Johndesign.

Kreuth Wilfried

Direktor Monsignore, Dir. des Pastoralamtes St.Pölten.
Leider, am 07. Mai 2008, unerwartet verstorben.

Mayer Edgar

Mitglied des Bundesrates, Projektmanager b.d. Stadtgemeinde Feldkirch,
Landesobmann d. christl. Gewerkschafter in Vlbg., Vors.-Stv. des ÖGB i. Vlbg.
Vorstandmitglied der AK Vlbg. Ab 26.02.2009.

Meissner Alexander

Ingenieur, Geschäftsführer der Firma Aug. RATH jun., Melk.

Neuhofer Johannes

Medizinalrat, Doktor und Autor über das Gesundheitswesen, Linz und Narren in OÖ.

Plutsch Walter

Erstunterschreiber, Pensionist, „Mobbing-Betroffener",
Gründer und Leiter der Selbsthilfe-Gruppe-Mobbing N.Ö.Mitte (SHGM-NÖM), Melk.

Rath August jun.

GmbH, Firma, 3375 Krummnußbaum, GF Ing. Meissner Alexander.

Rausch Bettina,

Magistra, Mitglied des Bundesrates, Kommunikationswissenschaftlerin,
freie Trainerin, Wieselburg.

Rupp Franz

Gen. Direktor i.R., Prof., HR, Pensionist, Kunstmaler, St. Pölten.

Scheutz Rudolf

Doktor, Programmierer an der Universität Salzburg, Salzburg.

Sieder Franz

Betriebs-, Krankenhaus- und Diözesanseelsorger
der Katholischen Arbeiterbewegung, Amstetten.

Steinhauser Albert,

Magister, Abgeordneter zum Nationalrat und, Justizsprecher, Wien.

Theiss Daniela,

Outdoortrainerin -Prävention f. Kinder u. Jugendliche, Mobbing,
Drogen u. sexueller Missbrauch. Niederalm.

Venus Marion

Magistra, Arbeitspsychologin, Notfallpsychologin, Wien und in der Schweiz.

Weiderbauer Emmerich

Abgeordneter zum NÖ Landtag, HS- Lehrer, Melk, Prüfer des Spendenkontos.

Wolfmeyer Margarete

Pensionistin, ist sozial sehr engagiert, Melk.


Vorwort zum Thema
Bürgerinitiative zur Erreichung eines „Anti-Mobbing-Gesetzes"

Mobbinghandlungen beginnen bereits in den Kindergärten, Schulen, bei Vereinen z.B.   im Sport, sowie in anderen Institutionen. Besonders schlimm ist es für Betroffene in der Berufswelt. Viele ArbeitnehmerInnen gehen täglich mit Angst zur Arbeit.
Angeblich bereits über 40%.

Mobbing ist ein Angriff auf die psychische und physische Gesundheit und eine finanzielle Schädigung der Gemobbten. Schon viele wurden dadurch in die Armut getrieben. Die Zahl der Menschen mit psychischen Problemen explodiert förmlich. In der Folge erhöhen sich auch die physischen Krankheiten. Leider auch die Zahl der Suizide. Die ganze Familie bis zu den Enkelkindern leidet meistens mit und es kommt deswegen auch oft zu Scheidungen. Fast überall gibt es Meinungsverschiedenheiten und Rangeleien, aber von Mobbing spricht man erst, wenn Schikanen, an einer Person, über einen längeren Zeitraum erfolgen. „Mobbing" bemerkt man fast immer erst, wenn es schon zu spät ist. Aber dann hat der, beziehungsweise haben die Mobber, schon so viele Rechtsbrüche begangen, dass es fast immer nur noch eine Flucht nach vorne gibt. Also einen weiteren Angriff.

Der Wirtschaft entstehen durch „Mobbing" sehr hohe und unnötige Kosten.   Auch aus diesem Grund ist es sehr wichtig, eine rasche Lösung dieses Problems zu finden. Gute und charakterstarke Führungskräfte werden derartiges ohnehin nicht dulden, denn es gibt doch für eine gute Arbeitsleistung nichts besseres als ein gutes Betriebsklima!
Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten eine Symbiose bilden.

Mobbing ist ein schwerer Verstoß gegen die Persönlichkeits- und Menschenrechte, Fürsorgepflichten, Würde, freie Meinungsäußerung, manchmal auch Folter usw.

Manche Länder haben bereits gesetzliche Regelungen bezüglich Mobbing.

Weitere Hinweise zu diesem Vorwort, sowie zu den noch folgenden Punkten im Antrag, findet man als Zusätze und Beilagen.

Bei dieser Initiative handelt es sich um eine unpolitische Bemühung. Wir wollen aber die Politiker aller Parteien ansprechen und dringend um Ihre wohlwollende Unterstützung bitten.

Aus den oben genannten Gründen richten wir an unsere geehrten parlamentarischen Vertreter die große und wichtige Bitte, sich rasch für eine Verbesserung dieser immer schlimmer werdenden Situation einzusetzen, sowie den folgenden Antrag auf Schaffung eines eigenen „Anti-Mobbing-Gesetzes" (AMG) zu begutachten und auch durchzusetzen.

Im Komitee, welches für diese Initiative gebildet wurde, sind folgende Personen, vertreten:

Siehe Blatt II


GESETZESANTRAG

Alle 1520 Personen, die auf den beiliegenden 143 Stück Unterschriftsblättern unterzeichnet haben, stellen, gem. GOG 1975, BGBL, Nr. 410, folgenden Antrag an die Republik Österreich, bzw. an das Parlament und bitten um eine positive Behandlung der folgenden XI Punkte im Nationalrat:

I.       Schaffung eines Anti-Mobbing-Gesetzes" als Bundesgesetz (AMG),
mit den enthaltenen Punkten von
II.-XI.

Eine Zusammenfassung, der bereits bisher bei Mobbing zutreffenden

Gesetze, unter einem einzigen Titel".

Einige derzeit bestehende und betroffene Gesetze.                             Siehe Zusätze.

II.                Verankerung der Beweislasterleichterung. Angeblich kann es, zumindest
in Deutschland, auch zu einer Beweislastumkehr kommen.

III.              Festsetzung eines hohen Strafrahmens für die Täter.

Gemessen am Zeitraum und der Intensität der Handlungen. Zum Beispiel.:
Jahre, Monate,sowie an den gesundheitlichen Auswirkungen, nach
Verletzungsgrad, laut versicherungsrechtlicher Bestimmungen. Physische
und psychische Schmerzen sind ja in letzter Zeit schon gleichwertig zu
behandeln!

IV.     Verjährungsfrist für den Straftatbestand Mobbing: Mindestens fünf Jahre!
Dabei ist zu berücksichtigen ist, dass es Mobbingopfer geben kann, welche
durch die Mobbinghandlungen so schwer erkranken wurden, dass

sie nicht in der Lage sind, einen derartigen Prozess gesundheitlich über
längere Zeit durchzustehen. Daher sollte die benötigte und bestätigte
Zeitspanne die Verjährungsfrist verlängern.                                         Siehe Zusätze.

V.  a. Sicherung, dass ein Mobbingopfer bei Gericht nach seinem

Mobbing-Tagebuch" vorgehen darf.

b.  Mehr Zeitrahmen für die Mobbingopfer, um über die Vorfälle,
vor Gericht ausführlicher berichten zu können.

c.  Schaffung der Möglichkeit, dass das Mobbingopfer" selbst
Fragen stellen, bzw. auf falsche Aussagen, sofort eine Antwort
bzw. Richtigstellung geben darf.

d.  Recht der Mobbingopfer" auf Schonung im Strafverfahren und
auf Gew
ähren eines Opferschutzes"!


VI.      Verpflichtung zum Ersatz aller durch Mobbing" entstandenen
Kosten durch die Mobber".

a.  Sämtliche Kosten der Mobbingopfer. Z.B.: Schmerzensgeld, Verdienstent-
gang, Medikamente, Arzt- und Heilungskosten, sowie Spätfolgen.

b.  Gleiche Hilfe und Entschädigung - auch für Familienangehörige oder
legitime Lebenspartner der Opfer.

c.  Alle Aufwendungen der Krankenkassen, Behörden, usw.            Siehe Zusätze.

d.  Alle Kosten des Dienstgebers von Mobbern und deren Opfern,
sofern er nichts davon gewusst hat.
z.B.: Geschäftsentgang,
Imageverlust usw.                                                                             Siehe Zusätze.

VII.           Ein Verbot Schulungen/Vorträge- wie man am besten mobbt",
durchzuführen.                                                                               Siehe Zusätze.

VIII.         Schutz und Anerkennung jener Personen, die Mobbinghandlungen"
aufzeigen, also Zivilcourage haben.                                                Siehe Zusätze.

IX.             Verstärkung von Präventionsmaßnahmen im Umgang mit Mobbing".

Eine entsprechende psychologische Schulung, bzw.
Weiterbildung für Personen, die Mobbinghandlungen verhindern und
bereinigen können.

a.  Beginnend bei den Bediensteten in Kindergärten, Horten, Schulen,
Universitäten, Ämtern, Betrieben , Ärzten, Rechtsanwälten, Richter und
so weiter. Ganz besonders für Betriebsräte, Personalvertreter und
Betriebsärzte.

b.  Ausbildung von Mobbingexpertenlnnen" (Mobbingbeauftragte) die von
Kinderg
ärten, Schulen, Betrieben und sonstigen Institutionen, sowie von
Mobbing-Opfern" angefordert werden können.

X.                               Widerruf der ehrverletzenden Äußerungen/Handlungen. Mobber"
müssen ihre ehrverletzenden Äußerungen und Handlungen durch mediale
Ver
öffentlichung in ganz Österreich, nach den geltenden Regeln, widerrufen.

XI.             Aufnahme dieses Anti-Mobbing-Gesetzes", in das
ArbeitnehmerInnenschutzgesetz.                                                    Siehe Zusätze.

Eine ganz große Bitte von uns ist, dass der Erstunterschreiber und eventuell
einige weitere von ihm genannte Personen, an der Schaffung eines neuen
Anti-Mobbing-Gesetzes", mitwirken darf, bzw. dürfen.

Vor kurzem wurden zwei Vorschläge zum Punkt I. des Antrages gemacht.


Vorschläge zu Punkt I.:

A.       Schaffung eines Gewaltschutz-Gesetzes", in dem als eigener Paragraph
für Mobbing", die Punkte von II. - XI. enthalten sein müssen.

Derzeit wird ja sehr viel über ein neues Gewaltschutzgesetz" gesprochen.
Eine bekannte Richterin und Autorin ist der Meinung, dass es günstiger wäre,
den Paragraph Mobbing" in einem Gewaltschutz-Gesetz" einzubinden.

B.      Änderung des bisherigen Anti-Stalking-Gesetzes" auf
Anti-Stalking- und Mobbing-Gesetz". Wobei wieder unsere Punkte II. bis
XI. enthalten sein müssten.

Bei einem positivem Gespräch, mit zwei sehr kompetenten Personen der
AK-Zentrale, wurde angedacht, das Anti-Stalking-Gesetz", auf
Anti-Stalking und Mobbing-Gesetz" zu ändern. Dabei ginge es, aus unserer
Sicht, um eine Kosten- und Zeiteinsparung und Arbeitserleichterung.

Wenn die gesetzgebende Körperschaft einen der folgenden zwei Vorschläge,
A. oder B., für sinnvoller erachten, ist man damit einverstanden, sofern unsere
Bitten und Forderungen darin enthalten sind.

Unsere Initiative wurde zum raschen Schutz für Mobbing-Opfer" durchgeführt.
Wir sind mit jeder der drei Möglichkeiten einverstanden. Welche für die Mobbing-
Opfer" und die gesch
ätzten Rechtsexperten unserer Bundesregierung die
Beste ist, ersuchen wir unsere werten Damen und Herren AbgeordnetenInnen,
wohlwollend zu entscheiden.
Ganz wichtig ist uns aber, dass sehr rasch und effizient geholfen wird.

Folgende weitere Vorschläge möchten wir unterbreiten, die aus unserer
Sicht eine sehr große Hilfe wären:

1.    Schaffung eines Hilfsfonds" zur rechtlichen und finanziellen Hilfe für
Mobbingopfer und deren Angehörigen. Auch für Spätfolgen!

2.                                Bei Mobbing-Prozessen", eine ehemals betroffene" Person als
BeraterIn beizuzuziehen.

Es wäre bestimmt sehr dienlich, wenn eine Person mit einschlägiger
Erfahrung aus der Praxis, zu Verhandlungen bestellt werden könnte. Als
Sachverständige/r", so wie in vielen anderen Bereichen üblich.

3.      Generelle Aufzeichnungen der gerichtlichen Verhandlungen in Bild und
Ton.

Dies wurde auch schon allgemein in den Medien gefordert und wäre,
generell bei allen Prozessen, in erster Linie für die Gerichtsbarkeit, aber auch
für alle weiteren Prozessbeteiligten, äußerst wichtig und hilfreich.


4.      Eine bessere medizinische Unterstützung für Mobbingopfer und für
deren Angeh
örigen.

Zum Beispiel: Seit einigen Jahren gibt es eine ,,Psychotherapie auf Kranken-
schein", diese ist aber kontingentiert und dadurch fast nicht zu bekommen,
bzw. nur mit sehr langen Wartezeiten.

5.      Daher die Errichtung von mehr Psycho-Somatischen" Stationen in ganz
Österreich. Zumindest einige Stationen sollten in größeren Krankenhäusern
inkludiert sein, weil es für viele Patienten eine große Hemmschwelle"
bedeutet, wenn diese getrennt geführt werden! In N.Ö. wäre es z. B. ganz
dringend, wenn das Landeskrankenhaus St. Pölten eine derartige Einrichtung
hätte. Eine geringere Entfernung zum Wohnort ist sehr wichtig, weil

sonst zu hohe Fahrtkosten bei der An- und Abreise, auch bei Heimfahrten
an Wochenenden oder für die Besucher entstehen, aber auch wegen der
unnötigen Umweltbelastung.

Zusätze zum Vorwort:

A. Von Mobbing" spricht man erst, wenn Schikanen, in welcher Form auch immer, an ein und der selben Person, über einen Zeitraum von ca. 6 Monaten, durchgeführt werden. Bei gehäuftem Vorkommen, kann aber diese Zeitspanne auch wesentlich kürzer sein. Wenn Mobbing durch Vorgesetzte geschieht, sagt man dazu Bossing". Von unten nach oben = Staffing". Mobbing innerhalb einer Arbeitsgruppe nennt man Clanning". Im englischen Sprachraum spricht man auch von Bullying"- dazu auch die Begriffe: bullies,, to bully, anxious bullies, victims u. bully/victims. In Amerika sagte man anfangs Harassment" dazu. Es sind Diskriminierungen, Sekkaturen usw. e. Wenn es aber zu schwereren Straftaten kommt, nennt man dies Whistleblowing". Neu ist der Name Cyber-Mobbing". Er steht für Mobbinghandlungen per Internet".

Angeblich kommt der Begriff Mobbing" ursprünglich aus dem Lateinischen - mobile vulgus" = wankelmütige Masse. In Schweden entstand das Wort Mobbning". 1972 wurde dort der Name Mobba", sowie in deutsch- und englischsprechenden Ländern der Name Mobbing" eingeführt. Dieser wird nun fast international verwendet.

Wer sind typische Opfer? Mobbing kann alle treffen. Besonders gefährdet sind aber Menschen mit viel Engagement, Tüchtigkeit, Beliebtheit und viel Freude an der Arbeit.
Wer mobbt? An oberster Spitze der "Mobbinggr
ünde" steht der Neid und Eifersucht, sowie die eigene berufliche oder sonstige Unfähigkeit der Täter. Experten meinen, dass Mobber" zumindest ein unbewältigtes Problem haben. Dazu kommen Minderwertigkeitskomplexe, unsoziale Einstellung, finanzielle Gründe und noch viele Weitere.

Wie viele sind betroffen: In einer Erhebungen von 2008 sprach man von rund 300.000 Personen, betonte aber, dass die Dunkelziffer enorm hoch ist. Laut Statistik von 2008 ca. 8-10 Prozent der ArbeitnehmerInnen. Derzeit gibt es etwas über 4 Millionen Arbeitnehmerlnnnen. Im ORF II, wurde am 26.05.09, von 10% der ArbeitnehmerInnen gesprochen, also rund 400.000. Wenn man als Dunkelziffer nur ca. 200.000 dazu zählt, sind dies ca. 600.000 Beschäftigte. Leider kommen dazu noch die vielen unter Mobbing leidenden Kindergarten- u. Schulkinder, sowie sonstige von Mobbing Betroffene Personen. Gering geschätzt cirka 200.000. Also bisher ca.800.000. Aber im Durchschnitt leiden mindestens zwei Angehörige der Opfer mit. Dies wären ca. weitere


1,600.000. Ergibt rund 2,400.000. Daher muss man derzeit von mindestens über 2 Millionen Menschen ausgehen, die durch Mobbing" zum teil schwer krank gemacht, oder sogar in den Tod getrieben wurden. Bei unserer POST sind es, nur die durch das Fernsehen bekannten Fälle, 800 Mitarbeiter die schon seit 5 Jahren gequält werden. Wie hoch dort erst die Dunkelziffer sein muss? Leider hat auch dort eine Prävention nicht geholfen.

B.  Der bedeutendste Kämpfer gegen Mobbing war der deutsche Psychologe Prof. Heinz Leymann. Er schrieb sehr viele und gute Bücher zum Thema Mobbing. Leymann erreichte in Schweden, 01.03.1994, eine gesetzliche Verordnung des Arbeitsschutzamtes,  in dem der Arbeitgeber verpflichtet ist, Mobbing zu unterbinden. Seit 1996 werden hohe Strafen auf Mobbinghandlungen verhängt. Auch in Frankreich. Norwegen. Finnland, Australien. USA und angeblich auch in weiteren Staaten, gibt es bereits gesetzliche Regelungen.   In der Schweiz gibt es seit 01.01.2000 eine rechtliche Verbesserung. Auch in Deutschland gibt es kleine Erfolge.

C.  Zum neuen Anti-Stalking-Gesetz" kann man nur danken und gratulieren. Es ist gut und wichtig. Man sieht ja schon die ersten Erfolge. Der Wunsch nach einem eigenen Anti-Mobbing- Gesetz" erfolgt aus genau dem gleichen Grund. Nämlich der rechtlichen Vereinfachung für die Gerichtsbarkeit, für die Mobbingopfer, natürlich auch für Firmenchefs usw.

Stalkingtäter" betreiben auch Mobbinghandlungen! Der große Unterschied ist der, dass allgemeines Mobbing" um etwa das 10-fache öfter vorkommt.

D.  Leider gibt es über die Straftat Mobbing" keine exakte Statistik. Diese wäre aber sehr wichtig! Es waren auch keine Daten zu bekommen, wie viele Anzeigen/Klagen" wegen Mobbing gemacht wurden, beziehungsweise wie viele davon gewonnen wurden.

E.  Siehe Liste einiger Medienberichte zum Thema Mobbing: Angst, Stress, Krankheiten,
wirtschaftliche Verluste f
ürMobbingopfer U.Unternehmer" usw. Siehe Beilage Nr. 4.

Es gibt natürlich auch viele gute Bücher zum Thema Mobbing.
Zum Beispiel: Ausgemobbt!" von Smutny/Hopf.

Zusätze zum Antrag:

Zu Punkt I., A. Siehe Gleichbehandlungsgesetz der Europäischen Gemeinschaft",
2000/78 EG, Artikel 13/4.

Manche Rechtsexperten sagen zum Beispiel:, Mobbing ist Folter" und einem Arbeitsunfall" gleich zu setzen.

Zu  Punkt I., B.  Einige bisher bei Mobbing anzusprechende Gesetze:   StGB - §§ 7, 83, 84,

86, 88, 105,107, 111 bis 116, 118, 126a, 127, 135, 146 und 223. ABGB - §§ 879, 859, 1157, 1293, 1295, 1298, 1311, 1323, 1324, 1325, 1326, 1330, 1330, 1331, 1490.
AngG -
§§ 16, 17, 18.    Arbeitsmarktrecht,  GewO - § 76 1859,   ArbVG- § 37-39, 101, und LArbG, StPO - §§ 46, 48, 86, 90, 90a, 92, 364, 390, ZPO - §§ 63 ff (Verfahrenshilfe).   Siehe auch Beilagen Nummer 2 von 1. bis 3., sowie auch Anlage Blatt 1.

Zu Punkt IV.: Ursprünglich war an eine Frist von 10 Jahren gedacht. Dann ging ich davon aus, dass viele Mobbing-Opfer" nicht so rasch klagen wollen, weil man immer auf eine interne Klärung hofft. Je länger man aber wartet, umso schlimmer werden die gesundheitlichen Probleme. Es kann sehr leicht sein, dass man dann einen Prozess nicht mehr durchstehen würde.

Zu Punkt VI., c u. d: Durch diese Forderungen stünden allen Krankenkassen wesentlich mehr Geld zur Verfügung, weil die Mobber" alle entstandenen Kosten ersetzen müssten. Gleiches gilt auch für unsere Unternehmer bzw. für die gesamte Volkswirtschaft unseres Landes. Der extreme finanzielle Schaden ist ja in beiden Fällen bekannt.


Zu Punkt VII.

Wir finden, dass derartige Beratungen eine Anstiftung zu gesetzwidrigen Handlungen sind.

Zu Punkt VIII.

Bestellung einer Vertrauensperson für die Bekanntgabe von Mobbingfällen. Zum Beispiel: Beim ÖGB, derAK oder bei den Gerichten, sowie Schutz seitens Firmenleitung. Es soll verhindert werden, dass Menschen mit Anstand und sozialem Empfinden, selber zum Mobbing-Opfer" werden.

Zu Punkt IX. Präventionsmaßnahmen und Schulungen:

Um Mobbing zu verhindern und auch zielführend helfen zu können, bedarf es noch mehr Infor-mationen.

An den Hochschulen besonders für Welthandel-, Jus- und Medizinstudenten.  Für die Fach- und Hausärzte, bezüglich der Auswirkungen von Mobbing. Denn ganz besonders wichtig ist, dass bereits die Hausärzte, die psychischen Ursachen der physischen Auswirkungen", ihrer
Patienten hinterfragen. Dadurch k
önnte viel Leid abgekürzt werden. Wie Experten meinen, wäre dazu ein Tarifansatz" für ärztliche Aussprache" sehr wichtig.

Achtung! Seit vielen Jahren setzen manche Hilfsorganisationen punkto Mobbing" ausschließlich auf präventive Maßnahmen. Leider bisher mit wenig Erfolg, denn die Mobbinghandlungen nehmen weiterhin sehr rasch zu. Es muss endlich etwas zur sofortigen Hilfe" getan werden. Man kann doch nicht rund 2 Millionen Menschen, die dringend Hilfe und Schutz benötigen, einfach noch weiter leiden lassen, wenn seit Jahren eine rein präventive Arbeit nicht greift. Dies ist auch sicherlich nicht im Sinne unserer Gesetzesvertretung. Manche, für eine Hilfe zuständige Personen und Organisationen wollen ein AMG" sogar verhindern. Meinen noch immer, dass man nur mit Prävention klar machen kann, dass man Mobbinghandlungen" unterlassen soll. Dies wäre ja herrlich. Aber bei dieser Meinung wären alle Gesetze unnötig! Obwohl auch wir sehr für weitere zusätzliche präventive Maßnahmen sind.
Denn das Eine schließt das Andere nicht aus"!

Zu Punkt XI. Der ÖGB und die AK sind natürlich nur für ihre Mitglieder, zuständig. Daher wollen sie eine Verankerung des Anti-Mobbing-Gesetzes" im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz". Dies wäre auch sehr wichtig

Anmerkung: Wie wichtig der Gewerkschaft eine gesetzliche Regelung bezüglich Mobbing"

ist, kann man dem, als einzige Beilage zum Anhang Nr. 4  beigefügtem Zeitungsartikel, aus der

Solidarität" vom April 2009, entnehmen.

Unser Ziel ist, allen Mobbingopfern" zu helfen. Von Kindern bis zu älteren Menschen! Auch

Unternehmern.

Nochmals bitten wir alle abgeordneten Damen und Herren, zum österreichischen Nationalrat und Bundesrat, sowie alle weiteren Personen die an einer Gesetzes-bildung mitarbeiten werden, inständig um Ihre rasche Hilfe!

Es wäre doch schön, wenn Kinder wieder ohne Angst in den Kindergarten gehen, sich Schüler und Schülerinnen in der Schule voll auf das Lernen konzentrieren und alle arbeitenden Menschen wieder gesund und mit Freude ihren Beruf ausüben könnten.

Ein Anti-Mobbing-Gesetz" - unter welchem Titel auch immer geschaffen -  wäre ein

ganz großer und wichtiger Schritt in diese Richtung und die vordringlichste, sowie auch am raschesten hilfebringende Präventionsmaßnahme.

Für alle Personen, die bei dieser Bürgerinitiative mitgeholfen haben, wäre es die große Erfüllung und ein hoher Lohn für ihren Einsatz.


Mit großer Hoffnung auf Ihr Verständnis und mit sehr freundlichen Grüßen, alle Unterfertiger dieser Bürgerinitiative, sowie die Mitglieder des Komitees.

Stellvertretend für alle Personen die diese Bürgerinitiative" unterschrieben und/oder mitgeholfen haben, unterfertigen diesen Antrag folgende Personen aus dem Komitee:

Beilagen:

Beilagen Nummer 1:

Die zum Antrag gehörenden Unterschriftsblätter und auch unterzeichneten Unterschriftsblätter.

Beilagen Nummer 2/1-3:

Stichwortlisten über die vielen Gesetzesverstöße bei Mobbing von Dr. Peter Wickler und einer
eigenen Aufstellung.

Beilage Nummer 3/1-2:

Gesetzwidrige Vorkommnisse - ein Beispiel aus der Praxis.

Beilage Nummer 4:

Einige Titel von Medienbeiträgen zum Thema Mobbing".

Nochmals vielen Herzlichen Dank!

Ihr dankbarer und hoffnungsvoller

e.h.

auch im Namen aller Unterschreiber dieses Gesetzesantrages, sowie den werten
Komiteemitgliedern

Melk, 18.06.2009

Kontakt:

Erstunterschreiber,

Plutsch Walter, 3390 Melk, Anselm Schrambgasse 6

Tel.: 0676 5633600

E.M.: plutsch.walter@tmo.at

mit freundlicher Unterstützung von Ing. H. Gradwohl GmbH, 3390 Melk