DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2009 betreffend Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits samt Schlussakte keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2009 07 23
Josef Saller Erwin Preiner
Schriftführung Präsident des Bundesrates