DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 22. Oktober 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz und das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz geändert werden keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2009 11 05
Ana Blatnik Erwin Preiner
Schriftführung Präsident des Bundesrates