56 der Beilagen XXIV. GP

 

Beschluss des Nationalrates

Bundesgesetz, mit dem das Pensionsgesetz 1965 und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel 1

Änderung des Pensionsgesetzes 1965

Das Pensionsgesetz, BGBl. Nr. 340/1965, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 147/2008, wird wie folgt geändert:

1. In § 15b Abs. 1 wird der Betrag „1 503,50 €“ jeweils durch den Betrag „1 671,20 €“ sowie das Datum „1. Jänner 2005“ durch das Datum „1. Jänner 2010“ ersetzt.

2. Dem § 15b wird folgender Abs. 4 angefügt:

„(4) Der in § 15b in der am 30. September 2000 geltenden Fassung angeführte Betrag von „16 000 S“ wird durch den Betrag „1 415,14 €“ ersetzt. An die Stelle dieses Betrages tritt ab 1. Jänner eines jeden Jahres, erstmals ab 1. Jänner 2010, der mit dem jeweiligen Anpassungsfaktor (§ 108f ASVG) vervielfachte Betrag.“

3. In § 41a Abs. 1 wird der Punkt am Ende der Z 4 durch einen Beistrich ersetzt und folgende Z 5 angefügt:

         „5. § 15b Abs. 1 und 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2009.“

4. Dem §109 wird folgender Abs. 63 angefügt:

„(63) § 15b und § 41a Abs. 1 Z 5 in der Fassung des BGBl. I Nr. XXX/2009 treten rückwirkend mit 1. November 2008 in Kraft.“

Artikel 2

Änderung des Bundesbahn-Pensionsgesetzes

Das Bundesbahn-Pensionsgesetz, BGBl. Nr. 86/2001, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 147/2008, wird wie folgt geändert:

1. In § 14b Abs. 1 wird der Betrag „1 503,50 €“ jeweils durch den Betrag „1 671,20 €“ sowie das Datum „1. Jänner 2005“ durch das Datum „1. Jänner 2010“ ersetzt.

2. In § 60 Abs. 6 wird der Punkt am Ende der Z 3 durch einen Beistrich ersetzt und folgende Z4 angefügt:

         „4. § 14b Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2009.“

3. Dem § 62 wird folgender Abs. 20 angefügt:

„(20) § 14b und § 60 Abs. 6 in der Fassung des BGBl. I Nr. XXX/2009 treten rückwirkend mit 1. November 2008 in Kraft.“