DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz und das Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz geändert werden keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2009 12 18
Josef Saller Erwin Preiner
Schriftführung Präsident des Bundesrates