Der Nationalrat hat in seiner Sitzung

am 10. Dezember 2009

folgende Beschlüsse gefasst:

1.       Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages
wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

2.       Der Nationalrat behält sich die Genehmigung von Änderungen dieses Staatsvertrages im Sinne des Art. 50 Abs. 2 Z 1 B-VG vor.

3.       Die arabische, chinesische, französische, russische und spanische Sprachfassung dieses Staatsvertrages sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend aufliegen.

 

 

 

                             Mag.a Rosa Lohfeyer                                                     Mag.a Barbara Prammer

                                    Schriftführerin                                                                          Präsidentin