DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 24. Februar 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Unterbringungsgesetz, das Heimaufenthaltsgesetz und das Strafvollzugsgesetz geändert werden (Unterbringungs- und Heimaufenthaltsnovelle 2010 – Ub-HeimAuf-Nov 2010) keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2010 03 11
Josef Saller Peter Mitterer
Schriftführung Präsident des Bundesrates