Der Nationalrat hat in seiner Sitzung

am 24. März 2010

folgende Beschlüsse gefasst:

1.       Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages
wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

2.       Die Fassungen des Änderungsprotokolls in italienischer und niederländischer Sprache und die Fassungen des Übereinkommens in dänischer, finnischer, griechischer, irischer, norwegischer, portugiesischer, schwedischer, spanischer und türkischer Sprache dieses Staatsvertrages sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.

 

 

 

                                     Anna Franz                                                             Mag.a Barbara Prammer

                                    Schriftführerin                                                                          Präsidentin