474 der Beilagen XXIV. GP

 

Beschluss des Nationalrates

Bundesgesetz, mit dem das Energie-Regulierungsbehördengesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die Aufgaben der Regulierungsbehörden im Elektrizitäts- und Erdgasbereich und die Errichtung der Energie-Control GmbH und der Energie-Control Kommission (Energie-Regulierungsbehördengesetz – E-RBG), BGBl. I Nr. 121/2000, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 113/2008, wird wie folgt geändert:

1. (Verfassungsbestimmung) § 1 lautet:

§ 1. (Verfassungsbestimmung) Die Erlassung, Aufhebung und Vollziehung von Vorschriften, wie sie in diesem Bundesgesetz enthalten sind, sind auch in den Belangen Bundessache, hinsichtlich derer das B-VG etwas anderes bestimmt. Die in diesem Bundesgesetz geregelten Angelegenheiten können unmittelbar von den in diesen Vorschriften vorgesehenen Einrichtungen versehen werden.“

2. Nach § 19 wird folgender § 19a samt Überschrift eingefügt:

„Aufsichtsrecht des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend

§ 19a. Dem Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend steht als Aufsichtsbehörde gemäß Art. 20 Abs. 2 B-VG das Recht zu, sich über alle Gegenstände der Geschäftsführung der Energie-Control Kommission zu unterrichten.“