DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Hinsichtlich des Beschlusses des Nationalrates vom 21. April 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Energie-Regulierungsbehördengesetz geändert wird,
1. keinen Einspruch zu erheben,
2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2010 05 06
Josef Saller Peter Mitterer
Schriftführung Präsident des Bundesrates