DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Beteiligung Österreichs an der Finanzierung der Kreditvergabe des Internationalen Währungsfonds an die ärmsten Entwicklungsländer erlassen und das Bundesgesetz über die Leistung eines österreichischen Beitrages an den HIPC Trust Fund zur Entschuldung Liberias geändert wird keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2010 07 22

 

 

                                    Ana Blatnik                                                                   Martin Preineder

                                    Schriftführung                                                              Präsident des Bundesrates