DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2010 betreffend Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über eine bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsicherung keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2010 07 22
Ana Blatnik Martin Preineder
Schriftführung Präsident des Bundesrates