DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2010 betreffend ein Bundesverfassungs­gesetz, mit dem zur Durchführung des Vertrags von Lissabon das Bundes-Verfassungsgesetz und das Bundesverfassungsgesetz, mit dem besondere Bestimmungen für die Neuermittlung der Verteilung von nach der Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments 2009 zu vergebenden Mandaten durch die Bundeswahlbehörde erlassen werden, geändert werden (Lissabon-Begleitnovelle) keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2010 07 22

 

 

                                    Ana Blatnik                                                                   Martin Preineder

                                    Schriftführung                                                              Präsident des Bundesrates