DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 21. Oktober 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen 1987, das Landarbeitsgesetz 1984, das Arbeitsruhegesetz, das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsinspektionsgesetz 1993 und das Arbeitszeitgesetz geändert werden keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2010 11 05
Ana Blatnik Martin Preineder
Schriftführung Präsident des Bundesrates