DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Hinsichtlich des Beschlusses des Nationalrates vom 20. Jänner 2011 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern,
1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2011 02 03
Ana Blatnik Gottfried Kneifel
Schriftführung Präsident des Bundesrates