DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 20. Jänner 2011 betreffend ein Bundesgesetz über den Verbraucherschutz bei Teilzeitnutzungs- und Nutzungsvergünstigungsverträgen (Teilzeitnutzungsgesetz 2011 – TNG 2011) keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2011 02 03
Ana Blatnik Gottfried Kneifel
Schriftführung Präsident des Bundesrates